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b) Statistischer Umfang
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Art und Umfang der Corporate Governance, insbesondere die Compliance-Organisation, hängen ab von der Größe des Unternehmens, der vorhandenen Unternehmenskultur, der Branche oder ähnlichen Faktoren; bei Aktiengesellschaften stehen sie im Ermessen des Vorstands.[5] Dies gilt freilich auch für Internal Investigations. Aus den USA ist bekannt, dass dort schon im Jahr 2008 die Hälfte aller US-amerikanischen Kapitalgesellschaften wenigstens eine (in ihrem Umfang und ihrem Ziel aber nicht näher spezifizierte) Internal Investigation unternahm[6] – wobei freilich schwer überprüfbar bleibt, welchen Einfluss allgemeine Verzerrungsfaktoren (abweichendes Begriffsverständnis aufgrund der besonderen Rolle der SEC?) auf dieses Ergebnis genommen haben. Für die Bundesrepublik Deutschland sind solche absoluten Zahlen schon aufgrund der schwachen Datenlage nicht ersichtlich. Jedenfalls aber binden sämtliche der 20 im Jahr 2014 umsatzstärksten deutschen Unternehmen Systeme zur Durchführung von Internal Investigations – zumeist ausdrücklich unter Hinzuziehung externer Ermittler – in die Strukturen ihrer Corporate Governance ein.[7] Zum Teil sind oder waren unternehmensinterne Ermittlungen dabei eine Reaktion auf strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. wurden jedenfalls zeitgleich oder unmittelbar im Anschluss an deren Beginn in die Wege geleitet. Weit überwiegend gehören interne Untersuchungen aber als fester Bestandteil zum betrieblichen System der Corporate Governance.
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Dieses Bild bestätigt, dass der größte Nutzen unternehmensinterner Ermittlungen in der Bestärkung oder Festigung der im Unternehmen existierenden eigenen Lauterkeitsregeln, aber auch in der Demonstration von Rechtstreue im Bezug auf gesetzliche Vorschriften zu sehen sein dürfte. Denn es sind gerade diejenigen Unternehmen, die in der Vergangenheit mit negativen Schlagzeilen in die Presse gerieten, die durch den Ausbau ihrer Corporate-Governance-Struktur und damit einhergehend einer Erweiterung der Maßnahmen im Bereich von Compliance und Internal Investigations den Weg aus der Krise suchen und finden.[8]
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Studien belegen, dass immerhin 50 % derjenigen Unternehmen, die interne Ermittlungen mit dem Ergebnis durchführen, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, auch eine Strafanzeige erstatten.[9] Zugleich erscheint aber bedenklich, dass ein Großteil der aufgedeckten Regelverstöße auf der Ebene des mittleren Managements angesiedelt ist.[10] Dadurch mag der Eindruck entstehen, im Wege unternehmensinterner Ermittlungen würde die Verantwortlichkeit für Regelverstöße auf einzelne Mitarbeiter verlagert, während sich die Unternehmensleitung aus der Verantwortung stiehlt. Wenn dies geschieht, verfehlen Internal Investigations ihre „Compliance-Funktion“ und können sich nicht positiv auf die Reputation des ermittelnden Unternehmens auswirken.