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1.1.3Aufarbeitung im Rahmen des Untersuchungsausschusses

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Im Nachgang zu den Silvesterereignissen setzte der Landtag NRW einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein, welcher sich am 18.2.2016 bereits konstituierte. In der 61. Sitzung am 23.3.2017 wurde der Abschlussbericht verabschiedet. Im Verfahren wurden 174 Zeugen vernommen.

Als wesentliche Ergebnisse lassen sich zusammenfassen4:

•Im Vorfeld zu Silvester hatte es keinerlei Hinweise auf die beschriebenen neuen Tatbegehungsweisen gegeben, die bei der Einsatzplanung hätten berücksichtigt werden müssen.

•Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages NRW kommt, in Übereinstimmung mit dem BKA, zu der Auffassung, dass die Straftaten der Silvesternacht keine geplanten Massendelikte waren.

•Der Polizei wurden im Vorfeld zu wenige Kräfte aus dem übrigen Land NRW zugewiesen.

•Bei ausreichender Kräftelage hätte die Polizei die Taten durch rechtzeitiges und konsequentes Einschreiten verhindern können.

•Insbesondere das im Abschlussbericht aufgeführte Gutachten des Psychologen Prof. Dr. Rudolf Egg (Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden) hat ergeben, dass sozialpsychologische Effekte zu den Taten geführt haben, wobei die hohe Anonymität bei der Tatbegehung und eine nicht zu erwartende Strafverfolgung die Hemmschwelle haben sinken lassen. Auch strafrechtlich bisher unauffällige Personen können in einer solchen Umgebung egoistisches, antisoziales und auch kriminelles Verhalten zeigen.

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