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I. Einführung › 1. Herausforderung für Sicherheitsbehörden, Verwaltung und Justiz

1. Herausforderung für Sicherheitsbehörden, Verwaltung und Justiz

Das Thema Clankriminalität stellt die Sicherheitsbehörden in mehrerlei Hinsicht vor eine Herausforderung. Im öffentlichen Raum werden zum einen persönliche Auseinandersetzungen zwischen Familienkollektiven physisch und sogar mit Waffengewalt ausgetragen. Das schwächt das Sicherheitsempfinden der Bürger und suggeriert, dass der Staat und seine Exekutive zu schwach seien, dem Agieren der Clans entgegen zu wirken. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an dem Thema. Die aktuellen Diskussionen erzeugen dabei auch Druck: Die Menschen wollen schnelle und einfache Lösungen sehen, die teilweise weder realistisch noch rechtskonform sind, während andere in Berichtserstattung und polizeilichem Vorgehen eine Dramatisierung zulasten ethnischer Minderheiten sehen, die einem kollektiven Rassismus Vorschub leisten.

Auch die Justiz gelangt immer wieder an die Grenzen ihrer Handhabe, wenn Familienmitglieder oder (spontan) Verlobte vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen oder pünktlich zur Gerichtsverhandlung mit neuen Papieren erscheinen, nach welchen sie neuerdings beispielsweise aus Syrien stammen und jünger sind, als sie selbst dachten, oder sie drohen einfach schlicht Richtern und Staatsanwälten, noch häufiger aber den Zeugen,[1] die sich dann im Gerichtssaal an nichts mehr erinnern können bzw. keine Aussage machen wollen,[2] oder es handelt sich um Streit innerhalb der Community, wegen dem sie sich nach blutigen Auseinandersetzungen außergerichtlich geeinigt haben, und verweigern die Aussage.[3]

Clankriminalität betrifft längst nicht nur Sicherheitsbehörden: Betrugsmaschen zur Erschleichung von Leistungen richten sich mitunter gegen die Agentur für Arbeit (AfA), Jobcenter, Kindergeldstellen. So zeigt sich eine Variante des Leistungsmissbrauches im SGB II: Hier behaupten Paare, getrennt zu sein, leben jedoch zusammen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Eine Mutter, die mit ihren Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bildet, bekommt die vollen Leistungen aus Miete, den Regelhöchstsatz und alle notwendigen Bedarfe, die geltend gemacht werden können (z.B. wenn ein Haushaltsgerät kaputtgeht, etc.). Geht der Mann arbeiten, müsste sein Gehalt angerechnet werden. Ist der Mann erwerbsloser, bedürftiger Leistungsempfänger, stehen auch ihm der Regelhöchstsatz und die Miete für eine Wohnung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu. Seine Wohnung könnte er dann beispielsweise vermieten. In beiden Fällen ergeben sich also widerrechtlich erwirtschaftete finanzielle Vorteile, um die der Staat und die Solidaritätsgemeinschaft bewusst betrogen werden.[4]

Ferner werden Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zur Zielscheibe von Gewalt und Einschüchterungsversuchen,[5] wenn sie beantragte Leistungen aus tatsächlichen Gründen vorenthalten oder wie in einem oben dargestellten Fall Ermittlungen einleiten und Strafanzeige erstatten oder zu Unrecht ausgezahlte Gelder zurückfordern.

In dem Spannungsfeld des politischen Diskurses zwischen den Ansichten, ob es sich nun bei Clankriminalität um ein Problem handelt, das bereits zu mächtig geworden ist, als dass man es noch in den Griff bekommen könnte, oder ob es sich um ein willkürlich aufgebauschtes Problem handelt, hilft nur, vorhandene Probleme zu erkennen, Fakten als solche zu benennen und das Thema zu versachlichen. Um das zu können, muss man das Phänomen Clankriminalität und das soziologische Konstrukt Familienclan zunächst verstehen lernen.

Clankriminalität

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