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4. Zusammenfassung
Kriminologie als interdisziplinäre Wissenschaft stellt die Frage nach den Ursachen von Kriminalität und insbesondere nach dem „Warum?“, nach Tätern und Opfern und nach Möglichkeiten zur Kontrolle. Um Kriminalität im Kontext von Clankriminalität einordnen, untersuchen und ermitteln zu können, bedarf es umfassender Kenntnisse, insbesondere vier relevanter Bereiche der Kriminologie, die in diesem Buch behandelt werden sollen.
1. | Phänomenologie: Je komplexer ein Kriminalitätsphänomen ist, desto wichtiger wird die grundlegende Fragestellung, was diese Form von Kriminalität im Gegensatz zu anderen ausmacht, wer die Akteuere sind und wie ihre Lebenswelt aussieht. Ziel ist, das Phänomen Clankriminalität in seiner Erscheinung und seinen Spezifika zu begreifen. |
2. | Ätiologie: Die Frage, warum Kriminalität entsteht, ist eine Frage nach Ursachen und damit befasst sich die Ätiologie. In diesem Feld wird beispielsweise untersucht, wie die Migrationsgeschichte und die Familie auf das Individuum einwirken und straffälliges Verhalten fördern. Auch soll die Ursache für kriminelles Handeln aus Perspektive der Betroffenen analysiert werden (Frage der Rechtfertigung, Anlässe für kriminelles Handeln). Die Ätiologie kann, ebenso wie die nachfolgende Statistik, in die Phänomenologie implementiert werden, um ein umfassendes Bild vom Phänomen Clankriminalität zu erhalten. |
3. | Statistik: Der dritte Bereich, der – wie zuvor dargestellt – mit einigen Einschränkungen zu bewerten ist, ist die Erfassung von Kriminalität. Trotz der Dunkelfeldproblematik sind die Kriminalstatistik und die darauf basierenden Lagebilder das Instrument, um eine Bestandsaufnahme zu generieren und das Kriminalitätsaufkommen einzuschätzen. Zudem kann sie sehr wichtige Anhaltspunkte über die Kriminalitätsentwicklungen geben, die für alle weiteren Überlegungen zur Intervention und Prävention wichtig sein können. |
4. | Intervention und Prävention: Auf der Grundlage der bisherigen Themenpunkte, aber auch in der Beobachtung gegenwärtiger Initiativen zur Eindämmung von Clankriminalität (z.B. die anlasslosen Verbundkontrollen oder Präventionsmaßnahmen im Umgang mit jungen Intensivtätern) werden die jeweiligen Möglichkeiten und Voraussetzungen erläutert und dargestellt. |
Der Anspruch an die kriminologische Forschung basiert auf der Werturteilsfreiheit der Untersuchungen und ihren Gehalt für die Polizei und im Fall von Clankriminalität als behördenübergreifenden Problemkomplex auch auf die Verwaltungspraxis insgesamt. Das öffentliche Interesse und die zum Teil sehr hitzig und polarisierend geführten Debatten zeigen die Notwendigkeit an, Lösungen zu finden, die gesamtgesellschaftlich tragbar sind. Sie setzen dabei insbesondere Polizei und Justiz unter Erwartungsdruck, der von mitunter gegensätzlichen Interessen geprägt ist und ein Spannungsfeld zwischen dem Generalverdacht ethnischer Minderheiten und dem Generalverdacht von strukturellem Rassismus in der Polizei erzeugt, und so eine Meinungsatmosphäre in den Extremen zwischen konsequenter Verharmlosung und regelrechter Hysterie schafft. Eine wirksame Kriminalpolitik muss auch diesen Extrempositionen begegnen, um nicht zum Spielball des gesellschaftspolitischen Diskurses zu werden, der zum größten Teil von Personen ohne die notwendigen Kenntnisse bzw. mit politischem Interesse bestritten wird. Sie muss daher in der Lage sein, genau das Maß an Wissen zu vermitteln, dass es für die sachliche Auseinandersetzung braucht. Entsprechend notwendig und hilfreich ist eine wissenschaftliche Basis, um das Phänomen einschätzen und darauf aufbauend kriminalstrategische Planungen treffen und diese auch begründen zu können. Zudem bedarf es eines Wissenstransfers jenseits der populistischen oder elitären Sprache.