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Beispiel

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Die pflegebedürftige Rentnerin Else möchte ihren Lebensabend in Spanien verbringen. Sie kann von der deutschen Pflegeversicherung Pflegegeld bekommen, nicht aber Leistungen bei Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung, weil diese nach deutschem Recht nicht an die pflegebedürftige Person selbst gezahlt werden können, sondern nur unmittelbar an die Pflegeeinrichtung und zwar nur an eine Einrichtung in Deutschland (EuGH v. 16.7.2009 – C-208/07, »von Chamier-Glisczinski«; SG Düsseldorf v. 16.7.2017 – S 5 P 281/13).

Auch verpflichtet das EU-Recht nicht zu steuerfinanzierten existenzsichernden Sozialleistungen an Personen, die nur zum Zweck des Leistungsbezugs einreisen (EuGH v. 11.11.2014 – C-333/13 »Dano«) oder auf Arbeitsuche sind (EuGH v. 15.9.2015 – C-67/14 »Alimanovic«). Die darauf beruhenden Ausschlussklauseln im SGB II und SGB XII werden unter 6.1.8 erläutert.

Sozialrecht für die Soziale Arbeit

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