Читать книгу Sozialrecht für die Soziale Arbeit - Dorothee Frings - Страница 22
1.5.2 Prüfung von Sozialleistungsansprüchen
ОглавлениеAus dem Vorbehalt des Gesetzes folgt, dass Sozialleistungsansprüche stets ausgehend von einer Anspruchsgrundlage im Gesetz geprüft werden müssen.