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Subsidiaritätsprinzip

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Das Prinzip stammt aus der katholischen Soziallehre, findet seine Wurzel aber in der Antike, und ist auch in der calvinistischen Gegenbewegung gegen die zentralistische Struktur der katholischen Kirche zu finden.

Ausgedrückt wird ein gesellschaftliches Prinzip, welches der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des Einzelnen, aber auch der selbst organisierten solidarischen Unterstützung größtmögliche Entfaltungsspielräume in einem Staatswesen einräumt.

Eine (öffentliche) Aufgabe soll vorrangig von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden.

Zugleich verpflichtet dieses Prinzip die höheren Instanzen zur Unterstützung der unteren Instanzen, wenn diese ein soziales Problem nicht aus eigener Kraft zu lösen vermögen.

Der Begriff findet sich auch an anderen Stellen des (Sozial-)Rechts. Wichtig ist er auch für das Verhältnis der EU zu den einzelnen Mitgliedstaaten. Die EU darf nur tätig werden, wenn die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen und wenn die politischen Ziele besser auf der Gemeinschaftsebene erreicht werden können.

Sozialrecht für die Soziale Arbeit

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