Читать книгу Sozialrecht für die Soziale Arbeit - Dorothee Frings - Страница 24

Beispiele hierfür:

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»Jeder hat Anspruch auf Beratung …« (§ 14 SGB I) »Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld …« (§ 136 Abs. 1 SGB III) »Auf Sozialhilfe besteht ein Anspruch, soweit …« (§ 17 Abs. 1 Satz 1 SGB XII)

Zur Unterscheidung:

Viele Paragraphen der Gesetzbücher enthalten keine Anspruchsgrundlagen, sondern Definitionen oder Handlungspflichten oder -ermächtigungen der Leistungsträger.

Sozialrecht für die Soziale Arbeit

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