Читать книгу Sozialrecht für die Soziale Arbeit - Dorothee Frings - Страница 44

Praxistipp

Оглавление

Vergewissern Sie sich – auch wenn Sie nur ein Praktikum absolvieren –, ob der freie Träger eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, in die Sie einbezogen sind.

• Möchte die Klientin in eine anderes Angebot wechseln, z. B. aus einer stationären in eine ambulante Betreuung, so kann der freie Träger über die Möglichkeiten einer solchen Leistung beraten. Die Entscheidung, ob die gewünschte Leistung gewährt wird, liegt aber allein beim öffentlichen Träger. Wichtig ist dabei, den Antrag so gut zu begründen, dass die Sachbearbeiterin des öffentlichen Trägers zu der Überzeugung gelangt, dass die Leistung das vom Gesetz verfolgte Ziel erreicht (z. B.: Überwindung der sozialen Schwierigkeiten, § 67 SGB XII).

Sozialrecht für die Soziale Arbeit

Подняться наверх