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1.7 Grundzüge der Finanzierung Sozialer Arbeit

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Freie Träger finanzieren oft einen Teil ihrer Kosten selbst. Dabei kommen unterschiedliche Finanzierungsquellen in Betracht, etwa

• Eigenbeiträge der Klientinnen,

• Spenden,

• Sozialsponsoring,

• Stiftungsgelder (vor allem für Projektförderungen),

• Vermächtnisse und Erbschaften,

• von Strafgerichten zugewiesene Zahlungen als Auflage bei Bewährungsstrafen und Verfahrenseinstellungen,

• ggf. Kirchensteuereinnahmen.

Im Verhältnis zu den Gesamtkosten sind die selbst aufgebrachten Anteile jedoch sehr gering. Der Löwenanteil der Finanzierung Sozialer Arbeit stammt aus den öffentlichen Haushalten, da Bund, Länder und Kommunen den verfassungsrechtlichen Auftrag haben, sozialen Ausgrenzungen entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass die gesetzlich garantierten Leistungen auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

Die Verpflichtung der öffentlichen Träger zur Finanzierung der Arbeit der freien Träger ergibt sich aus vielen verschiedenen Regelungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern. Die Finanzierung kann dabei grob in zwei grundsätzlich unterschiedliche Formen eingeteilt werden: die Zuwendungsfinanzierung und die Entgeltfinanzierung.

Sozialrecht für die Soziale Arbeit

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