Читать книгу Sozialrecht für die Soziale Arbeit - Dorothee Frings - Страница 35
1.6 Das Verhältnis zwischen öffentlichen und freien Trägern bei der Erbringung von Sozialleistungen
ОглавлениеObwohl allein öffentliche Träger in der gesetzlichen Leistungsverpflichtung stehen, werden die sozialen Dienstleistungen überwiegend nicht von öffentlichen, sondern von sog. freien Trägern erbracht.