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Der 10-m-Kontrollstreifen

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Unter Einsatz aller verfügbaren Kräfte wurde im Sommer 1952 in geringem Abstand von der Demarkationslinie ohne Rücksicht auf bestellte Äcker und auf Waldflächen ein zehn Meter breiter vegetationsloser Kontrollstreifen angelegt. Darauf befindliche Scheunen oder sonstige Bauten wurden abgerissen. Durch regelmäßiges Eggen des Kontrollstreifens sollten Fußspuren erkennbar und freies Schussfeld parallel zur Grenze geschaffen werden. Der Gebrauch ihrer Schusswaffen in Richtung BRD war den ostzonalen Grenzpolizisten untersagt. Bereits Ende Oktober 1952 bestand der Kontrollstreifen nahezu vollständig entlang der gesamten etwa 1.400 Kilometer langen Demarkationslinie. Die Bearbeitung des Kontrollstreifens erfolgte mit Traktoren und Pferdegespannen durch Bauern der örtlichen LPGs unter Bewachung oder durch die Grenzpolizei selbst, die an einigen Standorten eigene Pferdegespanne unterhielt. Das Betreten des Kontrollstreifens war streng verboten und wurde durch Streifen der ostzonalen Grenzposten intensiv überwacht. Nach dem Bau des zweireihigen Stacheldrahtzaunes Anfang der 60er Jahre ließ man den Kontrollstreifen weitgehend verfallen und nutzte dessen Trasse von nun an nur noch für Kontrollfahrten oder als Weg für Fußstreifen und für Instandhaltungsarbeiten im so entstandenen „vorgelagerten Hoheitsgebiet“ der DDR.


Eggen des Kontrollstreifens durch LPG-Bauern mit Traktor, ca. 1953

(Foto: Herkunft unbekannt).


Eggen des Kontrollstreifens mit Pferdegespann der DGP, ca. 1961

(Foto: P. Schmelter)

Die Grenzüberwachung der DDR

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