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Der Schutzstreifen
ОглавлениеDie Polizeiverordnung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) enthielt weiterhin die Anordnung zur Einrichtung eines 500 Meter tiefen Schutzstreifens entlang der Demarkationslinie. Alle in den Schutzstreifen führenden Wege wurden mit Schlagbäumen gesperrt. Das Begehen und Befahren des Schutzstreifens, in dem sich teilweise Ortschaften oder Fabrikanlagen befanden, war nur mit besonderen Genehmigungen und bei dienstlichen Anlässen nur unter Bewachung zulässig. Das Leben der im Schutzstreifen wohnenden oder dort arbeitenden Menschen wurde durch nächtliche Ausgangssperren und weitere umfassende Restriktionen besonders stark reglementiert. Die Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP) und die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) der Volkspolizei hatten die strikte Einhaltung der Verordnung zu überwachen. Der Schutzstreifen wurde dort, wo es möglich und sinnvoll war, unter Verringerung seiner Tiefe um einen Teil der grenznahen Ortschaften herumgeführt. Im Laufe der folgenden Jahre wurde der Schutzstreifen mit Beobachtungs- und Sicherungsbauten zur maßgeblichen Sperranlage ausgebaut und durch Sperrzäune von der übrigen Sperrzone abgeriegelt.
Schlagbaum vor dem Schutzstreifen im Südharz, ca. 1954
(Foto: H. Weingardt)