Читать книгу Die Grenzüberwachung der DDR - Dr. Horst Gundlach - Страница 9
Die Sperrzone
ОглавлениеDas Betreten und die Einfahrt in die fünf Kilometer parallel zur Demarkationslinie eingerichtete Sperrzone war ebenfalls nur mit besonderer Genehmigung zulässig. Die im Sperrgebiet lebenden und insbesondere die vorübergehend dort tätigen DDR-Bürger wurden sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise durch Angehörige der Volkspolizei (Gruppenposten) an den mit Schlagbäumen gesperrten Straßen kontrolliert. Westdeutschen Bürgern war das Betreten und Befahren des Sperrgebietes generell untersagt. An den Straßensperren gab es kleinere Postenhäuschen für die wachhabenden VP-Angehörigen. Die ursprünglich individuell gestalteten Postenunterkunftshütten wurden später einheitlich durch gleichgestaltete Fertigteilbauten ersetzt.
Im Sperrgebiet selbst kontrollierten Angehörige der Deutschen Grenzpolizei, später der Grenztruppen, der Volkspolizei und deren Helfer insbesondere ortsfremde Personen. Das Verhalten der Bevölkerung wurde intensiv überwacht. Die im Sperrgebiet lebenden Personen waren verpflichtet, unübliche Ereignisse und ortsfremde Personen sofort zu melden. Die Stasi kontrollierte die Meldepflicht, z. B. durch Besuche von getarnt auftretenden MfS-Angehörigen in Verkaufsstellen und Gaststätten. Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht mussten die dort beschäftigten Personen mit Verwarnungen, Strafen oder sogar mit dem Verlust ihres Zuhauses durch Ausweisung aus dem Sperrgebiet rechnen. Die Aufenthaltsgenehmigung im Sperrgebiet galt nur für den jeweiligen Landkreis. Für Besuche im Sperrgebiet eines anderen, auch eines benachbarten Kreises benötigte die Bevölkerung wiederum besondere Genehmigungen, die nur in dringenden Fällen erteilt wurden.
Kontrollstelle bei Schiedungen im Südharz, ca. 1952
(Foto: U. Dobrinski)
Ehemalige Kontrollstelle bei Stöckey im Südharz, ca. 1990
(Foto: Grenzlandmuseum Bad Sachsa)
Nach der von der DDR-Regierung am 15. Juni 1972 beschlossenen „Neuen Grenzordnung“ wurde die räumliche Tiefe des Sperrgebietes von fünf auf drei Kilometer zurückgenommen und gegebenenfalls den regionalen Erfordernissen angepasst. Dadurch kamen einige der grenznahen Ortschaften aus dem Sperrgebiet heraus.