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Gesetzliche Rentenversicherung Warum sie so viele betrifft?

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Etwa 70 Prozent aller Berufstätigen zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das Gros stellen Arbeiter und Angestellte. Aber auch Auszubildende und Selbstständige bestimmter Berufsgruppen sind pflichtversichert. Dazu zählen Handwerker und Hausgewerbetreibende, manche Lehrkräfte, Erzieher und Coaches, Künstler und Hebammen, Lotsen und Küstenschiffer. Auch staatlich Bedienstete müssen Rentenversicherungsbeiträge abführen.

Pflichtversichert sind zudem Wehrdienstleistende, Mütter und Väter in Elternzeit, Menschen, die Angehörige pflegen, Behinderte, die in Behindertenwerkstätten arbeiten und Bezieher von Kranken- und Arbeitslosengeld.

Beschäftigte und Selbstständige aller Berufe können sich zusätzlich freiwillig versichern. Sie zahlen dann im Gegensatz zu den Pflichtversicherten, bei denen der Arbeitgeber oder der Steuerzahler die Hälfte der Beiträge übernimmt, ihren Beitrag zur Gänze selbst.

Bei geringfügig Beschäftigten zahlt allein der Arbeitgeber. Bei diesen Mini-Jobs liegt die Verdienstgrenze bei 450 Euro pro Monat. Auch sehr kurze Verträge können dazu zählen. Nicht gesetzlich versichert sind in der Regel Beamte, deren Pensionen über separate Versorgungswerke geführt werden und Vertreter bestimmter Berufsgruppen, die eigene Versorgungswerke führen. Dazu zählen etwa Ärzte und Rechtsanwälte.

Jeder, der länger als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann beim Eintritt ins Rentenalter einen Anspruch auf die sogenannte ordentliche Altersrente geltend machen. Dabei werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt.

Neben den Altersrenten zahlt die gesetzliche Rentenversicherung auch bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Witwen- und Waisenrenten im Todesfall eines Versicherten.

Ratgeber Altersvorsorge

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