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Späte Rente

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Noch gilt für alle: Wer vor dem 1.1.1949 geboren ist, muss bis 65 Jahre arbeiten, um eine abschlagsfreie Altersrente zu kassieren. Wer jünger ist, muss länger durchhalten. So muss der Jahrgang 1951 bis 65 Jahren plus fünf Monate arbeiten. Wer nach 1963 geboren ist, kann erst mit 67 Jahren in Rente gehen.

Geburtsjahr Zusätzliche Arbeitsdauer (in Monaten) Renteneintrittsalter
1949 Januar 1 65
1949 Februar 2 65
1949 März – Dezember 3 65
1950 4 65
1951 5 65
1952 6 65
1953 7 65
1954 8 65
1955 9 65
1956 10 65
1957 11 65
1958 12 66
1959 14 66
1960 16 66
1961 18 66
1962 20 66
1963 22 66
1964 24 67

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Eine Ausnahme gibt es: Wer 45 Beitragsjahre aufweist, kann auch künftig abschlagfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Das Mindestalter für den Bezug von Rente unter Inkaufnahme von Abschlägen beträgt 60 Jahre bei Vorliegen einer Schwerbehinderung und 63 Jahre bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit. Jeder Monat, den man früher aus dem Arbeitsleben ausscheidet, kostet 0,3 Prozent Rente.

Die neue Regierung plant hier ab 14.Juli 2014 wieder eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für Versicherte einzuführen, die länger als 45 Jahre beschäftigt waren. Arbeitslose Zeiten sollen dabei laut Koalitionsvertrag berücksichtigt werden.

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