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Wann kann ich in Rente gehen

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Für Personen, die vor dem 1.1.1949 geboren sind, liegt das reguläre Rentenalter bei 65 Jahren. Ausnahme: Wer länger als 35 Jahre gearbeitet hat, kann bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Dabei bestehen Sonderregelungen für Schwerbehinderte sowie für ältere Arbeitslose. Frauen, die vor 1952 geboren wurden, müssen nach dem 40. Geburtstag mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben und eine Wartezeit von 180 Monaten erfüllen. Danach können sie abschlagsfrei eine Altersrente beziehen.

Für alle Übrigen wurde das Renteneintrittsalter angehoben. Wer nach 1963 geboren ist, kann erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Für die Jahrgänge davor greift ein Stufenmodell, das die zusätzliche Arbeitszeit regelt.

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