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Warum Jüngeren eine geringere Rente droht
ОглавлениеIn Deutschland stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentenempfängern gegenüber. Die Folge: Das Rentenniveau wird in Zukunft sinken. Wer nicht zusätzlich vorsorgt, dem droht Altersarmut.
Das Problem: Vor über 100 Jahren führte Bismarck in Deutschland das erste staatliche Rentensystem der Welt ein. Doch 1956 wurde es erstmals grundlegend verändert. Bis dahin funktionierte sie nach dem Kapitaldeckungsprinzip: Jeder Versicherungspflichtige führte ein persönliches Rentenkonto und sparte somit sein Alterskapital an. Doch die Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er-Jahre und der Zweite Weltkrieg hatten die Reserven dramatisch reduziert. Daher führte die Regierung Adenauer das so genannte Umlageprinzip ein. Seither zahlen die Jüngeren mit ihren Beiträgen die Renten der Älteren.
Durch diese Reform gehen demografische Effekte zu Lasten des Systems. Die Jüngeren müssen daher mit deutlich weniger Rente als frühere Generationen rechnen. Denn Deutschland ist wie die meisten entwickelten Länder mit dem Problem der Überalterung konfrontiert. Ab 2020 gehen die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, in Rente. Nach dem Pillenknick der 70er-Jahre rücken gleichzeitig immer weniger Beitragszahler nach. Die Folge: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentenempfänger zahlen. Das Leistungsniveau sinkt:
So lag Ende der 70er-Jahre die so genannte Standardrente, die ein Durchschnittsverdiener, der 45 Jahre berufstätig war, nach Steuern bekommt, bei rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Bis zum Jahr 2030 wird die Ersatzquote des Standardrentners auf 58 Prozent zurückgehen, zeigen Berechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Nach Berechnungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro im Jahr 2030 lediglich eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrages von 688 Euro.
De facto schmälern inzwischen einige Reformen bereits jetzt die Renten. So wurde im Jahr 2006 beschlossen, die Regelaltersgrenze für eine Altersrente bis 2029 auf 67 Jahre anzuheben. Wer weiterhin mit 63 Jahren in den Ruhestand will, muss mit mehr als 14 Prozent Abschlag rechnen. Es sei denn er wäre 65 Jahre alt und hätte zuvor 45 Jahre einbezahlt. Die große Koalition plant, wieder eine Rente ohne Abschlag ab 63 Jahren einzuführen, sofern Arbeitnehmer zuvor mindestens 40 Jahre gearbeitet haben. Viele Experten schlugen daraufhin Alarm. Denn für die Jüngeren wäre es gerechter, die Effekte frühzeitig abzufedern. Fakt ist aber auch: In vielen alten Arbeitsverträgen ist ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren eingetragen. Firmen wollen die Verträge mit älteren Arbeitnehmern oft nicht verlängern. Zudem erreichten viele Handwerker selbst ein Eintrittsalter von 65 Jahren nicht und mussten krankheitsbedingt eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Auch Altersteilzeit kann sich verheerend auf die Altersrente auswirken, da die Einkommen der letzten Arbeitsjahre vor dem Renteneintritt besonders stark zählen.
Außerdem müssen Rentner heute im Gegensatz zu früher Steuern einkalkulieren. Auch hier gelten Übergangsfristen. Wer ab 1960 geboren wurde, muss für einen Teil seiner gesetzlichen Rente sogar doppelt Steuern zahlen – einmal bei der Einzahlung der Beiträge und einmal bei der Rentenauszahlung. Beispiel: Alle ab 1973 Geborenen müssen ihre Rente ab 2040 zu 100 Prozent versteuern. Die eingezahlten Beiträge sind aber erst ab 2025 steuerfrei.