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Aufenthaltsvertrag

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Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (DEU) vom 23. Oktober 1954, der die Rechtsgrundlage für den Aufenthalt von Streitkräften aus Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich in der Bundesrepublik Deutschland bildet. Das Aufenthaltsrecht französischer Streitkräfte auf dem Gebiet der D nach Austritt Frankreichs (Juni 1966) aus der militärischen Integration der NATO basierte auf einer deutsch-französischen Vereinbarung vom Juni 1966. Alliierte Truppen in Deutschland; NATO-Truppenstatut; Streitkräfteaufenthaltsgesetz

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