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Cyber-Verteidigung

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(auch: Verteidigungsaspekte der Cyber-Sicherheit)

~ umfasst gem. der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016 die in der Bundeswehr im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Auftrages und dem völkerrechtlichen Rahmen vorhandenen defensiven und offensiven Fähigkeiten zum Wirken im Cyber-Raum, die zur Einsatz- und Operationsführung geeignet und erforderlich sind oder zur Abwehr von (militärischen) Cyber-Angriffen und damit dem Schutz eigener Informationen, IT sowie Waffen- und Wirksysteme dienen. Dazu gehört auch die Nutzung und Mitgestaltung von Strukturen, Prozessen und Meldewesen der Cyber-Abwehr unter verteidigungsrelevanten Aspekten und Situationen.

Die ~politik ist die Wahrung der äußeren Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten auch im Cyber-Raum.

Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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