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Die Normenreihe DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden

{DIN-Normen, DIN EN 1176}

Die Normenreihe DIN EN 1176 löste 1998 die deutsche Norm DIN 7926 mit allen Teilen ab. Sie war zunächst in Verbindung mit DIN EN 1177[1] zu lesen, denn in dieser befand sich bis 2008 die Tabelle „Bodenarten in Abhängigkeit von den zulässigen freien Fallhöhen“.

In die neue europäische Norm sind wesentliche Teile der deutschen Norm eingeflossen. Insgesamt war die neue Normenreihe jedoch komplizierter und nicht frei von Widersprüchen. Mit einem Beiblatt wurde versucht, die Inhalte transparenter zu machen, was jedoch nicht vollständig gelang.

2003 und 2008 erfolgten Überarbeitungen.

Von der Änderung 2017-12 wurden noch nicht alle Teile erfasst. Die Regeln für Karussells bedurften eines zweiten Entwurfs. Noch länger dauerte es beim neuen Teil 7, der erst zum 01.06.2020 erschien.

Leider wird den Belangen des Spielplatzprüfers durch das DIN nicht ausreichend Rechnung getragen, denn ein Paket, in dem sich auch alle früheren Ausgaben befinden, ist nicht als Taschenbuch verfügbar. Nicht ganz unproblematisch war auch, dass das Beiblatt 1:2009 erst im Januar 2019 aktualisiert wurde.

Im Folgenden wird auf die wesentlichen Neuerungen in der aktuellen Ausgabe auszugsweise eingegangen – es geht lediglich um eine grobe Übersicht. Das setzt die Kenntnis der bisherigen Edition voraus. Weitere Angaben finden sich in den sicherheitstechnischen Anforderungen.

In Teil 1 „Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ wurden Sprunggeräte neu aufgenommen. Von großer Bedeutung sind die nationalen Abweichungen. Diese gibt es in Deutschland z. B. für stoßdämpfende Böden. Daran hat sich aber mit der neuen Norm nichts geändert. Erhebliche Auswirkungen dagegen hat der Verzicht auf die nationale Abweichung bezüglich Kindern unter drei Jahren/leichte Zugänglichkeit ab Ausgabe 2017-12. Dadurch müssen leicht zugängliche Geräte nun bereits ab einer freien Fallhöhe von 60 cm Brüstungen zur Absturzsicherung haben.

Der Betreiber bzw. Planer muss nun genau überlegen, welche Spielplatzgeräte er weiterhin für die Gruppe U3, also leicht zugänglich, anbieten will und welche nicht. Durch den Wegfall der ehemaligen nationalen Abweichung gelten jetzt die Anforderungen an die Absturzsicherung leicht zugänglicher Geräte in vollem Umfang wie für Europa.

Für die Anwendung nicht gerade förderlich ist die vollständige Neuübersetzung der Norm. Von einem guten „Deutsch“ ist keine Rede mehr. Darunter hat vor allem die Verständlichkeit sehr gelitten. Hier hätte man sich vom nationalen Normungsgremium etwas mehr „Mut“ gewünscht. So ist bspw. Anhang C neu mit „Physikalische Prüfung der konstruktiven Festigkeit“. überschrieben. Der bisherige Titel „Belastungsversuche zur konstruktiven Festigkeit“ war für jedermann verständlich.

Weitere wesentliche Änderungen finden sich zu Schaukeln. Hier wurde die bisherige Sicherheitsphilosophie des alten Beiblatts zur Bodenfreiheit von Nestschaukeln nahezu umgekehrt. Dagegen wurde die Prüfung von Seilbahnen durch Vereinheitlichung von Prüflasten wesentlich erleichtert. Bei Rutschen gibt es nun eine Längenbegrenzung gerader Rutschteile. Für Wippgeräte der Typen 1 bis 4 wurde der Fallraum bei stehender Benutzung auf 1,5 m vergrößert. Karussells müssen keine Mindestdurchmesser und auch keine Mindestbenutzerstellenzahl mehr haben. Neu aufgenommen wurden schüsselförmige Karussells.

Zu Raumnetzen gab es keine Änderungen.

Aktuell umfasst die Normenreihe folgende Teile:

DIN EN 1176-1:2017-12 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1176-2:2020-04 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 2: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
DIN EN 1176-3:2017-12 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
DIN EN 1176-4:2019-05 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 4: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen
DIN EN 1176-5:2019-12 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
DIN EN 1176-6:2019-05 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte
DIN EN 1176-7:2020-06 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
DIN EN 1176-11:2014-11 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 11: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze
DIN EN 1176 Beiblatt 1:2019-01 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren; Beiblatt 1: Erläuterungen

Für Prüfer konventioneller Spielplätze ist DIN EN 1176-10 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 10: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig umschlossene Spielgeräte kaum von Bedeutung. Aktuell ist Ausgabe 2008; es gibt einen Änderungsentwurf von 2020-06.

Fußnoten:

[1]

DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden – Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung.

Das 1x1 der Spielplatzkontrolle

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