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Risikobeurteilung

{Risikobeurteilung}

In der Normenreihe DIN EN 1176 finden sich an mehreren Stellen Hinweise zur Risikobewertung, z. B. bei Ketten, Umhausungen von Sprunggeräten und Zäunen um Schaukelbereiche. Wichtigste Fundstelle ist aber DIN EN 1176-7, wo im Zusammenhang mit der jährlichen Hauptinspektion festgelegt wird, dass das Sicherheitsniveau bestimmt wird durch

Übereinstimmung mit der Norm und/oder
Risikobeurteilung nach eingetretenen Veränderungen oder Reparaturen.

Außerdem wird eine jährliche Risikobeurteilung zur Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen durch den Betreiber gefordert.

Risikobeurteilungen werden durchgeführt, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und – falls das sportlich-spielerische Risiko überschritten wird – zu beseitigen, bevor sie zu einem Unfall führen.

Um die Dringlichkeit eventuell erforderlicher Maßnahmen zu bestimmen, muss das Risiko bewertet werden. Es wird jedem einleuchten, dass ein absehbarer Unfall mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und großem Schadensausmaß Sofortmaßnahmen erfordert. Hingegen sind absehbare leichte Verletzungen, z. B. ein blauer Fleck, auf einem Spielplatz tolerierbar, denn Kinder müssen auch lernen, mit Gefahren zu leben.

Grundsätzlich ist der Beurteilende frei in der Wahl seiner Mittel und Methoden.

Hier sollen zwei Möglichkeiten der Risikoabschätzung dargestellt werden.

Checkliste Risikoabschätzung[1]

KriteriumFrageGewichtung
AEreignete sich an diesem Ort in den letzten fünf Jahren ein Unfall mit Verletzungen, die eine (auch nichtärztliche) Behandlung erforderten?1: kein Unfall2: 1–2 Unfälle3: 3 oder mehr Unfälle
BWelche Verletzungen wurden beim schlimmsten Unfall verursacht?Hinweis: Wenn A=1, dann auch B=11: Schürfwunden, Muskelzerrung, Verstauchung, kleine offene Wunden (ausgenommen am Kopf), gebrochene Finger und Zehen, kleinflächige Verbrennungen 1. Grades2: Brüche (ausgenommen Finger, Zehen, Kopf), Gehirnerschütterung, offene Wunden am Kopf, im Gesicht3: Innere Verletzung, Schädelbruch, traumatische Hirnverletzung mit Bewusstlosigkeit, Verlust von Körperteilen, großflächige Verbrennung oder Vergiftung, (welche einen Klinikaufenthalt erforderten), tödliche Verletzungen, Ertrinken
CFalls sich an diesem Ort Unfälle ereignen würden, welche Folgen hätte ein durchschnittlicher Unfall? (Die Beurteilung kann schlimmere oder weniger schlimme Unfallfolgen ergeben als diejenigen, die bei den tatsächlichen Unfällen erlitten wurden.)1: Schürfwunden, Muskelzerrung, Verstauchung, kleine offene Wunden (ausgenommen am Kopf), gebrochene Finger und Zehen, kleinflächige Verbrennungen 1. Grades2: Brüche (ausgenommen Finger, Zehen, Kopf), Gehirnerschütterung, offene Wunden am Kopf, im Gesicht3: Innere Verletzungen, Schädelbruch, traumatische Hirnverletzung mit Bewusstlosigkeit, Verlust von Körperteilen, großflächige Verbrennungen, Vergiftungen, welche einen Klinikaufenthalt erforderten, tödliche Verletzungen, ErtrinkenHinweis: Wenn sich bei C 3 Punkte ergeben, müssen immer Maßnahmen vorgeschlagen werden!
DWird der Ort häufig von Risikopersonen (Kindern) aufgesucht?1: selten2: durchschnittlich oft3: oft

Tab. 1: Beantwortung und Quantifizierung von vier Fragen

Berechnung: A x B + C x D

Hinweis: Punkt- vor Strichrechnung.

Handlungsbedarf:

3 bis 4 Punkte: Sanierung angezeigt, sofern das Kosten-Nutzen-Verhältnis gut ist
5 bis 7 Punkte: Sanierung empfohlen
ab 8 Punkte: gefährlicher Ort, Sanierung unerlässlich

Beispiel

Der Prüfer ist neu berufen und stellt an der Einzäunung des Spielplatzes einer Kindertageseinrichtung den Zustand gemäß Foto fest. Bei der Prüfung mit dem „Spatenprüfkörper“ wird festgestellt, dass der obere Lattenüberstand Fangstellen für den Hals darstellt.

Unfälle gab es bisher nicht.

Die fehlende Latte wird sofort wieder angebracht.


Quantifizierung des Risikos:

A=1
B=1
C=3 (Es ist ein tödlicher Unfall in ähnlicher Situation bekannt!)
D=3
Berechnung:A x B + C x D
1 x 1 + 3 x 3 = 10 Punkte
Handlungsbedarf:gefährlicher Ort, Sanierung unerlässlich
Realisierungsvorschlag:Als Sofortmaßnahme ist am oberen Zaunende eine waagerechte Latte anzubringen. Mittelfristig wird ein Stabgitterzaun beidseitig ohne freie Enden mit mindestens 1,4 m Höhe empfohlen.[2]

Die Risikomatrix[3]

Schadensausmaß bezüglich Verletzung oder Erkrankung
Eintrittswahrscheinlichkeit der Gefährdungleicht,Bagatellfolgenmittel-schwerschwer,leichter bleibender Gesundheitsschadenschwer,schwerer bleibender Gesundheitsschaden, Tod
sehr gering3333
gering3221
mittel2211
hoch2111

Handlungsbedarf

1: Maßnahmen dringend zeitnah erforderlich

2: Maßnahmen kurz- bis mittelfristig erforderlich

3: Maßnahmen zur Risikoreduzierung in angemessenem Zeitraum erforderlich

Beide Möglichkeiten zur Risikobeurteilung beinhalten subjektive Einschätzungen. Deshalb ist es wichtig, dass der Beurteilende über große Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt und in der Anwendung seiner Fachkunde unabhängig ist.

Fußnoten:

[1]

Bfu 2010 TD40, Technische Daten Spielplatzgeräte – Version 5.07.

[2]

Fischer, Rundum sicher, i-punkt 01/2011, Unfallkasse Sachsen.

[3]

Unfallkasse Sachsen 02-01, Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen, Meißen 2015.

Das 1x1 der Spielplatzkontrolle

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