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Inspektionen

{Inspektionen}

Grundsätze

Verschiedenste Inspektionen sind notwendig, damit der Betreiber Informationen erhält, ob sich sein Spielplatz noch im allgemeinen betriebssicheren Zustand befindet. Ist das nicht mehr der Fall, muss er entweder die Intervalle der vorbeugenden Wartung verringern oder Wartungsreparaturen durchführen. Die Informationen erhält der Betreiber mit dem Inspektionsbericht.

Die Inspektionen beziehen sich in erster Linie auf Spielplatzgeräte sowie Spielplatzböden und müssen sowohl vom Umfang als auch den Intervallen mindestens den Herstellervorgaben entsprechen. Abweichungen von den Fristen sind zulässig, wenn sie auf der Einschätzung eines Sachkundigen für die jährliche Hauptinspektion basieren.

Der Betreiber trägt auch die Verkehrssicherungspflicht für die Zusatzausstattungen, wie Abfallbehälter, Fahrradständer, Sitzbänke u. Ä. Obwohl es für diese von den Herstellern i. d. R. keine Hinweise nach dem dreistufigen Inspektionssystem wie für Spielplatzgeräte gibt, ist DIN EN 1176-7 anzuwenden. Zusatzausstattungen werden im Anwendungsbereich der Norm ausdrücklich benannt.


Bild 6: Defekte Sitzbank. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG [haftungsbeschränkt].)

Inspektionsarten {Inspektionen, Inspektionsarten}

Die Inspektion nach der Installation (IndI)

Diese Inspektion wird normalerweise nach dem Errichten eines neuen Spielplatzes oder Teilen davon vor der Freigabe zur öffentlichen Nutzung durchgeführt. Es ist die umfassendste Inspektion überhaupt. Sie beinhaltet praktisch alles: die Spielplatzgeräte, die Spielplatzböden, die Zusatzausstattungen, die Vegetation, Zugänge, Einfriedungen usw., aber auch die sinnvolle Anordnung der Geräte auf dem Platz und die Wege zu diesen. Auf ihr bauen die folgenden jährlichen Hauptinspektionen (JHI) auf.

Wenn von dieser Inspektion kein detailliertes Prüfprotokoll vorliegt, kann ein anderer Prüfer bei einer späteren JHI nicht darauf aufbauen und muss praktisch die IndI wiederholen. Der Mehraufwand ist, z. B. für die Beurteilung der Fundamente, erheblich. Es minimiert den Prüfaufwand, wenn die JHI nicht immer wieder von neuen Prüfern durchgeführt wird. Bei externer Vergabe sollte diese mindestens für drei Jahre erfolgen.

Wird ein Spielplatzgerät umgesetzt oder eine größere Instandsetzung durchgeführt, so ist für diesen Teilbereich erneut eine IndI fällig.

Die visuelle Routine-Inspektion (VRI)

Visuelle Routine-Inspektionen sollen helfen, offensichtliche Gefährdungen durch intensive Nutzung, Vandalismus und Witterungseinflüsse sowie nicht bestimmungsgemäße Nutzung, wie z. B. beschädigte Teile, grobe und übermäßige Verschmutzung, verstreute Glasscherben, herumliegende Spritzen etc. zu erkennen.

Zur Dokumentation kann eine einfache, für jeden Spielplatz individuell zusammengestellte Checkliste ausreichen.

Diese Inspektion wird i. A. wöchentlich bis täglich durchgeführt.

Die operative Inspektion (OI)

Hierbei werden alle für die Stabilität und Betriebssicherheit wichtigen Teile genau inspiziert. Besonderes Augenmerk ist auf abgedichtete Teile, z. B. Lager, zu legen.

Zur Dokumentation kann eine für jeden Spielplatz individuell zusammengestellte Checkliste ausreichen.

Die operative Inspektion ist nach Herstellervorgaben und den konkreten örtlichen Bedingungen i. d. R. alle ein bis drei Monate durchzuführen.

Die jährliche Hauptinspektion (JHI)

Die jährliche Hauptinspektion dient der Überprüfung des allgemeinen betriebssicheren Zustands. Sie erfordert vertiefte Kenntnisse der Normenreihe DIN EN 1176 und praktische Erfahrungen. Es sind insbesondere Verrottung und Korrosion, erfolgte Veränderungen sowie die Qualität von Reparaturen zu beurteilen. Es kann sogar erforderlich sein, die Fundamente freizulegen.

Die Dokumentation sollte als Prüfbericht entsprechend Anhang A.3 von DIN 79161-1 erfolgen (siehe hierzu auch Kapitel „Prüfbericht/Prüfprotokoll“).

Wie der Name sagt, soll diese Inspektion einmal jährlich erfolgen, wobei die Orientierung auf einem Intervall von 12 Monaten liegen sollte. Als Zeitpunkt ist das Frühjahr zu empfehlen.

JHI sollten auch als außerordentliche Prüfungen nach besonderen Vorkommnissen, z. B. zur Ermittlung von Unfallursachen, durchgeführt werden.


Bild 7: Übersicht der Inspektionen (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG (haftungsbeschränkt))

Besondere Empfehlungen

Einmastgeräte und GFK-Teile

Bei Einmastgeräten muss die Standsicherheit besonders gründlich überprüft werden. Es muss garantiert werden, dass die Stabilität bis zur nächsten Prüfung gewährleistet ist.

Teile aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK), z. B. Rutschen, müssen spätestens dann ersetzt oder instand gesetzt werden, wenn die Gelcoat-Schicht verschlissen ist und die Laminatschicht erkennbar wird.

Das Prüfpersonal

Alle Inspektionen müssen von Sachkundigen durchgeführt werden. Das Kompetenzniveau zur Durchführung der Inspektionen ist unterschiedlich hoch.

Als Sachkundige gelten Personen mit geeigneter Ausbildung, die über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die jeweilige Inspektion sachgerecht durchführen zu können. Näheres ist in Deutschland bisher nur für die IndI und VRI in der Normenreihe DIN 79161 festgelegt.

Für die Inspektionen wird in drei Sachkunde-Level unterschieden:

Die Sachkunde für die VRI Die Durchführung der VRI beschränkt sich nicht auf das Leeren der Abfallbehälter, wie vielerorts leider noch praktiziert. Das Personal muss Grundwissen zur Spielplatzsicherheit besitzen und gezielt darauf hingewiesen werden, wo und wie zu inspizieren ist. Besondere Hilfsmittel oder Werkzeuge sind nicht erforderlich. Eine eintägige Ausbildung in Theorie und Praxis hat sich bewährt.
Sachkunde für die OI Diese Inspektion beinhaltet die VRI. Zusätzlich sind nach den Herstellervorgaben weitere Prüfungen vorzunehmen, wie Bodenfreiheit, Zustand der Aufprallflächen, Standsicherheit und Verschleiß. Dazu können außer Messmitteln auch Prüfkörper, z. B. für Ketten, und weitere Technik zur Stabilitätsbewertung zum Einsatz kommen. Je nach Ausstattung und Nutzungsintensität eines Spielplatzes kann diese Inspektion umfangreich sein, und sie erfordert viel Fachwissen und praktische Erfahrungen. Die Ausbildung sollte mindestens zwei Arbeitstage umfassen und einen Praxisteil beinhalten.
Sachkunde für die JHI und die IndI Beide Inspektionen erfordern vertiefte Kenntnisse der einschlägigen Normen, die Möglichkeit, in diesen nachzuschlagen, die Verfügung über alle einschlägigen Prüfkörper und weitere Prüf- und Hilfsmittel (siehe hierzu auch Kapitel „Dokumentation“ und hier die Anhänge 2 und 3). Für Spielplatzgeräte mit Holz im Erdverbau sollten Bohrwiderstandsmessungen möglich sein. Die Sachkundigen für diese Inspektionen sollten eine Ausbildung nach DIN 79161-1 absolviert haben und sich mindestens alle drei Jahre fortbilden. Es wird empfohlen, an der Prüfung und Zertifizierung nach DIN 79161-2 teilzunehmen. In diesem Fall darf der Betreiber die Sachkunde vermuten (siehe hierzu auch Kapitel „Normen für Spielplätze).

Bild 8: Bohrwiderstandsmessung zur Kontrolle von Fäulnis und Verrottung (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG [haftungsbeschränkt])

Weisungsfreiheit Die IndI und die JHI müssen durch Prüfer erfolgen, die nicht nur sachkundig, sondern auch unabhängig und weisungsfrei in der Anwendung ihrer Sachkunde sind. Sie dürfen weder an der Installation beteiligt gewesen noch für etwaige Nachbesserungen oder dadurch entstehende Kosten verantwortlich sein. Es ist demnach nicht mehr zulässig, dass z. B. ein GaLa-Bau-Unternehmen sowohl die Installation als auch die IndI durchführt. Jeder Betreiber sollte seine dem Unternehmen angehörenden Prüfer für diese Inspektionen durch gegenseitige Verpflichtung weisungsfrei[1] stellen (siehe hierzu auch Kapitel „Dokumentation“ und hier das Musterformular Anhang 1).
Hinweis
Alle Personen, die Inspektionen auf Spielplätzen durchführen, müssen über die nötige Sachkunde verfügen und dafür in Theorie und Praxis ausgebildet sein. Die Prüfer für die Inspektion nach der Installation und die jährlichen Hauptinspektionen müssen in der Anwendung ihrer Sachkunde unabhängig sein.

Stoßdämpfende Böden

Bei der Inspektion stoßdämpfender Böden sind u. a.

die Lebensdauer dieser Böden,
das Wegspielen loser Einzelpartikel,
die Verschmutzung durch Laub, Umwelt, Tierkot, Schimmel,
Veränderungen der kritischen Fallhöhe durch Ozon und UV-Strahlung

zu beachten.

Die vom Hersteller oder von Behörden vorgegebene maximale Lebensdauer darf nicht überschritten werden. Böden aus Einzelpartikeln sind auf Schütthöhe zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Wenn sich die Zusammensetzung von Böden aus Einzelpartikeln im Verlauf der Nutzung wesentlich ändert, z. B. durch Verrottung von Rindenmulch, ist in einer Risikobeurteilung zu prüfen, ob noch ein angemessenes Maß an Stoßdämpfung vorhanden ist.

Inspektionsplan {Inspektionen, Inspektionsplan}

Entsprechend den Herstellervorgaben und den konkreten Bedingungen vor Ort muss der Betreiber einen Plan für die Durchführung der verschiedenen Inspektionsarten erarbeiten. Neben der Inspektionshäufigkeit sind die zu inspizierenden Teile und die Inspektionsverfahren anzugeben.

Fußnoten:

[1]

Vgl. auch Fischer, Kein Kinderspiel, in der bauhofLeiter, April 2019, S. 28 ff.

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