Читать книгу Das 1x1 der Spielplatzkontrolle - Forum Verlag Herkert GmbH - Страница 21
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(1) Der Betreiber muss bereits in der Planungsphase, erst recht aber beim Bau von Spielplätzen sowie während deren gesamten Lebensdauer, die vom Hersteller gegebenen sicherheitsrelevanten Informationen beachten. Dazu gehören vor allem die Installations- und Wartungsanleitungen.
(2) Der Betreiber muss für jeden Spielplatz ein Sicherheitsmanagement einrichten. Dieses muss mindestens einmal jährlich systematisch unter Beachtung neuer Vorschriften und Normen, Erkenntnisse und Unfälle auf Aktualität geprüft werden.
(3) Sämtliche Unterlagen zu einem Spielplatz sind in einer Spielplatzakte zusammenzufassen und aufzubewahren.
Folgende Dokumente sollten sich in der Akte befinden:
• | Inhaltsverzeichnis |
• | Dienstanweisung |
• | Betriebsanweisungen |
• | Planungsunterlagen einschließlich Pflanzplan, Baum- und Strauchkataster |
• | Notfallpläne |
• | Herstellerunterlagen für alle Spielplatzgeräte, Spielplatzböden und Ausstattungen |
• | Inspektions- und Wartungspläne |
• | Prüfbericht über die Typprüfung der Spielplatzgeräte |
• | Prüfprotokoll der IndI |
• | Nachweise über die VRI und OI |
• | Prüfprotokolle der JHI |
• | Nachweise über die Wartung und Instandsetzungen |
• | Ergebnisse der jährlichen Überprüfung des Sicherheitsmanagements |
• | Dokumentation von Untersuchung von schweren Unfällen |
Die Akte kann auch elektronisch geführt werden. Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht festgelegt.
(4) Spielplätze müssen gut sichtbar beschildert sein. Bei mehreren Eingängen können mehrere Schilder erforderlich sein (siehe hierzu auch Kapitel „Beschilderung“).
(5) Wege und Tore, die für Rettungsdienste vorgesehen sind, müssen ständig freigehalten und nutzbar sein.
(6) Für Notfälle, wie Brände oder Unfälle, sollten Pläne vorliegen. Bekannt gewordene Unfälle sollten erfasst werden (siehe hierzu auch Kapitel „Dokumentation“ und hier Musterformular Anhang 4).
(7) Wartungsreparaturen während der Betriebszeit eines Spielplatzes dürfen Benutzer und Wartungspersonal nicht gefährden.