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Empfehlung und Stellungnahme

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Empfehlung und Stellungnahme sind im Gegensatz zur Verordnung, Richtlinie und Beschluss nicht verbindliche EU-Rechtsakte. Rechtliche Bedeutung kann diesen zukommen, wenn der EU-Vertrag deren Abgabe als Prozessvoraussetzung vorsieht.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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