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Ehrenamtliches Engagement

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Ehrenamtliche Tätigkeit und ehrenamtliches (bürgerschaftliches) Engagement: Zu unterscheiden ist zwischen dem Ehrenamt, zu dem die Kommunal(wahl)gesetze verpflichten (z. B. Mitglied eines kommunalen Organs oder eines Wahlvorstandes), und der freiwilligen ehrenamtlichen Mitarbeit z. B. im sozialen oder kulturellen Bereich.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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