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Einfacher Bebauungsplan
ОглавлениеGeregelt in § 30 Abs. 3 BauGB. Einem einfachen Bebauungsplan fehlt mindestens eine Festsetzung des § 30 Abs. 1 BauGB. Das bedeutet, dass der einfache Bebauungsplan für sich allein kein Baurecht im planungsrechtlichen Sinn enthält, sondern dass dort, wo er nicht regelt auf § 34 BauGB oder auf § 35 BauGB zurückgegriffen werden muss. Bedeutung hat der einfache Bebauungsplan vor allem in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, bei denen die Gemeinde nur einen ganz bestimmten Bereich regeln – z. B. die Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden begrenzen – will.