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Public-Private-Partnership

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Öffentliche-Private-Partnerschaften (= Public-Private-Partnerships kurz PPP) sind Partnerschaften der öffentlichen Hand mit der Wirtschaft und/oder privaten Akteuren. Sie bezeichnen das Zusammenwirken von Staat und der privaten Wirtschaft bei Vorhaben, die einen entwicklungspolitischen Nutzen erbringen und gleichzeitig im Interesse der beteiligten Privatunternehmen liegen. Grundvoraussetzung ist ein beiderseitiges Interesse an dem Erfolg des Projektes (Beispiel: Bau Elbphilharmonie).

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