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Schlüsselzuweisungen
ОглавлениеDie Schlüsselzuweisungen sind das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. 2019 stehen dafür 3.903 Mio. € zur Verfügung, von denen die Landkreise 36 % und die Gemeinden 64 % erhalten. Der Unterschied der fiktiven Ausgabenbelastung und Steuerkraft (bei Gemeinden) oder Umlagekraft (bei Landkreisen) bestimmt die Höhe der Schlüsselzuweisungen. Die Ausgabenbelastung wird nach der Einwohnerzahl und Sonderbelastungen fiktiv berechnet. Der Ausgleichssatz für fehlende Steuerkraft beträgt bei Gemeinden 55 % und für fehlende Umlagekraft bei Landkreisen 50 %. Besonders finanzschwache Gemeinden erhalten zusätzlich Sonderschlüsselzuweisungen.