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Sitzverteilung nach d'Hondt

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Das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt ist eine Rechenoperation, mit der aus den Ergebnissen einer Verhältniswahl die Verteilung der Mandate auf die Wahlvorschläge ermittelt wird. Das Verfahren stellt sich in einer Beispielrechnung wie folgt dar und umfasst folgende Schritte:

1.

Es sind 15 Mandate zu vergeben.

2.

Es werden die auf die Wahlvorschläge entfallenen Gesamtstimmenzahlen zugrunde gelegt:

Wahlvorschlag A Wahlvorschlag B Wahlvorschlag C Wahlvorschlag D
110000 56000 22000 12000

3.

Die Gesamtstimmenzahlen werden jeweils zunächst durch 1, dann durch 2, weiter durch 3 usw. geteilt:

Wahlvorschlag A Wahlvorschlag B Wahlvorschlag C Wahlvorschlag D
110 000 : 1 = 110 000 56 000 : 1 = 56 000 22 000 : 1 = 22 000 12 000 : 1 = 12 000
: 2 = 55 000 : 2 = 28 000 : 2 = 11 000 : 2 = 6 000
: 3 = 36 667 : 3 = 14 000 : 3 = 7 333
: 4 = 27 500 : 4 = 11 200
: 5 = 22 000
: 6 = 18 333
: 7 = 15 714
: 8 = 13 750
: 9 = 12 222

4.

Die Ergebnisse der Teilungen werden nach ihrer Größe mit Ordnungszahlen bis 15 (Anzahl der zu vergebenden Mandate) versehen:

Wahlvorschlag A Wahlvorschlag B Wahlvorschlag C Wahlvorschlag D
110 000 1. 56 000 2. 22 000 7. 12 000 15.
55 000 3. 28 000 5. 11 000 6 000
36 667 4. 18 667 9. 7 333
27 500 6. 14 000 12.
22 000 8. 11 200
18 333 10.
15 714 11.
13 750 13.
12 222 14.

5.

Die Anzahl der jeweils zugeteilten Ordnungszahlen ergibt die Anzahl der Mandate, die auf einen Wahlvorschlag entfallen:

Wahlvorschlag A Wahlvorschlag B Wahlvorschlag C Wahlvorschlag D
9 4 1 1

6.

Innerhalb eines Wahlvorschlags fallen die Mandate an diejenigen Bewerber, welche die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben.

7.

Bei gleichen Teilungsergebnissen wird das Mandat dem Bewerber zugeteilt, der mehr Stimmen erreicht hat.

Auch wenn das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt tendenziell die großen Gruppierungen begünstigt und die kleinen benachteiligt, galt es bisher als geeignet, das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählerguppen wiederzugeben.

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