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Sicherheitsbehörde

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Die Gemeinde ist u.a. nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG – auch Sicherheitsbehörde, hat aber explizit keine Polizeibefugnisse. Die Personenfeststellung, Verhaftung obliegt u.a. ausschließlich dem Gewaltmonopol des Staates und damit der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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