Читать книгу Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Franz Dirnberger - Страница 288
Schulen
ОглавлениеBei öffentlichen Schulen ist zu unterscheiden zwischen staatlichen Schulen (Dienstherr des Lehrpersonals ist der Staat) und kommunalen Schulen (Dienstherr des Personals ist eine Kommune oder ein Zweckverband). Öffentliche Volksschulen können nur staatlich sein. Vom Personalaufwand ist zu unterscheiden der von der zuständigen Kommune zu tragende Schulaufwand, bestehend aus dem Sachaufwand und dem Aufwand für das Hauspersonal.