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Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer

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Das Restzahlverfahren nach Hare/Niemeyer ist eine Rechenoperation, mit der ab den allgemeinen Kommunalwahlen 2014 in den Gemeinden und Landkreisen aus den Ergebnissen einer Verhältniswahl die Verteilung der Mandate auf die Wahlvorschläge ermittelt wird (Art. 35 Abs. 2 GLKrWG). Das Verfahren stellt sich in einer Beispielrechnung wie folgt dar und umfasst folgende Schritte:

1.

Es sind 15 Mandate zu vergeben.

2.

Es werden die auf die Wahlvorschläge entfallenen Gesamtstimmenzahlen zugrunde gelegt. Abgegebene Stimmen insgesamt 200000:

WahlvorschlagA WahlvorschlagB WahlvorschlagC WahlvorschlagD
110000 56000 22000 12000

3.

Die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze (15) wird mit der Gesamtzahl der Stimmen multipliziert, die ein Wahlvorschlag jeweils erhalten hat:

WahlvorschlagA WahlvorschlagB WahlvorschlagC WahlvorschlagD
1650000 840000 330000 180000

4.

Das Produkt wird durch die Gesamtzahl (200000) aller abgegebenen Stimmen dividiert:

WahlvorschlagA WahlvorschlagB WahlvorschlagC WahlvorschlagD
8,25 4,2 1,65 0,9

5.

Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst die sich aus den jeweils ganzen Zahlen ergebende Anzahl von Sitzen:

WahlvorschlagA WahlvorschlagB WahlvorschlagC WahlvorschlagD
8 4 1 0

6.

Die noch zu vergebenden Sitze (2) werden unter denjenigen Wahlvorschlägen aufgeteilt, welche die höchsten Zahlenbruchteile aufweisen; es sind dies die Wahlvorschläge D und C

7.

Damit ergibt sich folgende Sitzverteilung:

WahlvorschlagA WahlvorschlagB WahlvorschlagC WahlvorschlagD
8 4 2 1
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