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Richtlinie

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Die Richtlinie ist neben der Verordnung das wichtigste Handlungsinstrument der EU. Sie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Jedoch wird den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und Mittel bei der Umsetzung überlassen. Daher enthält sie regelmäßig nur allgemeine Zielvorgaben, die durch den mitgliedstaatlichen Gesetzgeber in geeigneter Form in einer bestimmten Frist in innerstaatliches Recht umzusetzen sind.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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