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Privatrechtliches Handeln

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Man unterscheidet zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Handlungsformen. Bei privatrechtlichen Handlungsformen stehen sich in der Regel natürliche oder juristische Personen des Privatrechts gegenüber. Typische Form des privatrechtlichen Handelns ist der Abschuss oder die Auflösung eines Vertrages. Es ist wichtig zu wissen, ob ein privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Akt vorliegt, denn davon hängt der Rechtsweg ab, also die Frage, ob ein Verwaltungsgericht oder ein Zivilgericht zuständig ist.

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