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Privatisierung

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Privatisierung ist die Übertragung von öffentlichen Aufgaben an einen privaten Rechtsträger. Von unechter Privatisierung spricht man, wenn der neue, privatrechtlich organisierte Aufgabenträger (z. B. eine städtische Wohnungsbaugesellschaft) zu 100 % im Eigentum der Kommune steht, von echter Privatisierung, wenn ein tatsächlich personenverschiedener privater Akteur auftritt.

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