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Steuerkraft

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Die Steuerkraft ist von entscheidender Bedeutung für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und der Umlagen. In die Steuerkraft eingerechnet werden die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer und der Einkommensteueranteil der Gemeinden. Zu beachten ist, dass die Steuerkraft jeweils auf der Grundlage der Steuer-Ist-Einnahmen des vorvorherigen Rechnungsjahres – also um zwei Jahre zeitversetzt – ermittelt wird. Die Steuerkraft 2020 errechnet sich aus den Steuer-Ist-Einnahmen der jeweiligen Gemeinde 2018.

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