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Sühneverfahren

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Bei Beleidigungen ist vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Sühneverfahren durchzuführen. Dieses außergerichtliche Vergleichsverfahren soll der Aussöhnung der Parteien dienen. Es ist von den Gemeinden durchzuführen, in der die Kontrahenten ihren Wohnsitz haben.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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