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Umlagekraft

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Die Umlagekraft ist der Bemessungsmaßstab für die Erhebung der Kreis- und Bezirksumlagen. Sie wird aus der Summe der Steuerkraft der Gemeinden und 80 v. H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen des Vorjahres ermittelt. 2020 errechnet sich die Umlagekraft aus der Steuerkraft 2020 (= Steuereinnahmen 2018) und 80 % der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2019.

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