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Überörtliche Aufgaben

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Die Erledigung der überörtlichen Angelegenheiten, die sich auf das Gebiet aller kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis beziehen, erfolgt durch den Landkreis.

Die Erledigung der Angelegenheiten, die sich auf das Gebiet aller Landkreise und kreisfreien Städte im Bezirk beziehen, erfolgt durch den Bezirk.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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