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Straßenbaulast
ОглавлениеDie finanzielle Verantwortung für den Bau und den Erhalt von Straßen nennt man Straßenbaulast. Je nach Straßenkategorie sind verschiedene Straßenbaulastträger betroffen. Der Bund zum Beispiel für die Autobahnen. Vgl. Teil 4 1.6.1. Art. 41 BayStrWG.