Читать книгу Zoll & Export 2020 - Franz-Josef Drees - Страница 10

Оглавление

1.4 EU-Intrahandelsstatistik

{Intrahandelsstatistik}

{Intrahandelsstatistik}

1.4.1 Intrastat-Meldeschwellen

Die Anmeldeschwellen für innergemeinschaftliche Intrastat-Meldungen wurden nicht geändert. Bleiben die Versendungswerte innerhalb eines Jahres durchgängig unterhalb der Grenze von 500.000 Euro, werden von den liefernden Unternehmen keine monatlichen Intrastat-Versendungsmeldungen gefordert. Für Wareneingänge aus anderen EU-Staaten gilt eine Freigrenze von 800.000 Euro.

Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik kann wie bisher von der Homepage des Statistischen Bundesamts heruntergeladen werden. Den Link finden Sie im Anhang des Buchs.

1.4.2 Statistische Schwellen angehoben

Neu

Die auf den Vorjahreswert aller innergemeinschaftlichen Warenbewegungen bezogene Schwelle, bis zu der kein statistischer Wert in den Meldungen anzugeben ist, wird für Wareneingänge auf 42 Mio. Euro angehoben und für Warensendungen auf 50 Mio. Euro.

SIMSTAT {SIMSTAT}

Die Europäische Kommission ist bestrebt, die bisher national geführten Meldestatistiken der Mitgliedstaaten in ein neues integriertes EU-Meldesystem zu überführen. Das Framework „Regulation Integrating Business Statistics (FRIBS)“ soll in eine EU-Verordnung transformiert werden, die 2020 mit einer einjährigen Übergangsfrist in Kraft treten soll. In Deutschland ist vorgesehen, dass im Zuge der Neuordnung die Versendungsmeldungen um die USt-IdNr. des Warenempfängers (Feld 7) sowie um die Angabe des Ursprungslands erweitert werden. Dafür sollen die Eingangsmeldungen gänzlich entfallen, möglicherweise auch unterhalb einer stark angehobenen Meldeschwelle. Das neue Meldesystem wird dann nicht mehr die Bezeichnung „Intrastat“ tragen, sondern in SIMSTAT (Single Market Statistic) umbenannt werden.

Zoll & Export 2020

Подняться наверх