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Vorwort

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Jahr 2019 war in den Bereichen Handels-, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sehr turbulent. Der Handelsstreit zwischen den USA und China beeinträchtigt die Weltkonjunktur. Auch der zwischen den USA und der EU schwellende Handelsstreit belastet die deutsche Wirtschaft. Die USA haben mehrfach Zölle auf EU-Produkte erhöht. Die EU hat ihrerseits Zusatzzölle auf US-Produkte erhoben. Zudem drohen die USA mit Zollerhöhungen auf Produkte europäischer Schlüsselindustrien. Ein Ende der Zollspirale ist nicht in Sicht.

Die Neubewertung der Bewilligung zur Nutzung von vereinfachten und besonderen Zollverfahren aufgrund der Reform des EU-Zollkodex sind indes weitgehend abgeschlossen. Als Folge sind dauerhaft höhere Erwartungen des Zolls an die organisatorischen und personellen Ressourcen der Unternehmen zu erwarten. Besonders den Zollbeauftragten wird zukünftig eine besondere Rolle zukommen. Denn sie sind die persönlichen Garanten, für zollrechtliche Vereinfachungen, die ein Unternehmen in Anspruch nehmen möchte.

Die Digitalisierung der Zollverfahren in der EU stocken indes. Die ursprünglich für 2020 geplanten umfangreichen EDV-Maßnahmen zum digitalen Austausch von Zolldokumenten werden nach derzeitigem Stand nun voraussichtlich erst ab 2025 wirksam.

Im Präferenzbereich gab es neue Abkommen. Die Freihandelsabkommen der EU mit Japan und Singapur sind in Kraft getreten. Die Freihandelsabkommen mit der Freihandelszone Mercosur und Vietnam wurden unterschrieben. Die Ratifizierung des Abkommens mit Mercosur stellt sich allerdings als schwierig dar, da es auf beiden Seiten Widerstände gibt. Des Weiteren ist die Ratifizierung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam im Jahr 2020 zu erwarten.

Indes ist der „Registrierte Ausführer (REX)“ weiterhin auf dem Vormarsch. Immer mehr Entwicklungsländer stellen bei ihren zollbegünstigten Lieferungen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystem (APS) auf den REX um, sodass das Ursprungszeugnis Form A bei der Importabwicklung in die EU an Bedeutung verliert. Ab Mitte 2020 soll der REX behördliche Formulare bei APS-Importen aus begünstigten Staaten vollkommen ersetzen. Neben den Abkommen mit Japan und Kanada, ist der REX damit der 3. Anwendungsfall. Es ist zu erwarten, dass der REX auch in weiteren Freihandelsabkommen Anwendung finden wird.

Die Regeln der deutschen und europäischen Exportkontrolle haben nichts von ihrer Bedeutung und Schärfe verloren. Die Revision der EG-Dual-Use-VO wurde auch 2019 nicht umgesetzt. Die EU-Staaten haben sich aber im Rat auf einen gemeinsamen Text geeinigt. Die Zustimmung des EU-Parlaments ist aber noch ungewiss.

Das Problem der von der US-Administration wieder eingeführten Iran-Embargomaßnahmen trifft auch deutsche Unternehmen. Der Handel zwischen Deutschland und dem Iran ist im Jahr 2019 faktisch zum Erliegen gekommen. Die Handelsvolumina sind drastisch gesunken. Einige europäische Staaten, darunter Deutschland, versuchen Wege zu kreieren, die europäischen Unternehmen den Handel mit dem Iran erleichtern sollen. Bisher gibt es aber keine Anzeichen, dass der Handel zwischen dem Iran und der EU zunimmt.

Auch die Umsatzsteuer ist in diesem Jahr wieder Thema. Die grundlegende Neuorientierung des innergemeinschaftlichen Umsatzsteuerrechts ist weiter in der Schwebe. Das heißt, die vorgesehene Neuregelung, wonach Lieferungen in andere EU-Staaten nicht mehr umsatzsteuerfrei sein sollen und stattdessen mit dem zutreffenden Steuersatz des EU-Bestimmungslands zu belegen sind, bleibt Zukunftsmusik. Weiterhin auf der Agenda bei der EU-Kommission und den Finanzämtern ist die Bekämpfung von Umsatzsteuervermeidung. Ein Element dabei ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Anhand dieser verfolgen Behörden innergemeinschaftliche Transaktionen zurück. Dabei kommen auf Rechnungssteller immer mehr Prüfpflichten hinsichtlich der USt-IdNr. des Empfängers zu.

Letztlich hält der Brexit Europa weiter in Atem. Mehrere Austrittstermine sind verstrichen, ohne dass es zu einem tatsächlichen Austritt gekommen ist. Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich mehrfach auf eine Verschiebung des Austritttermins geeinigt. Streit gab es um die Grenze auf der irischen Insel. Seitens der EU sollte eine Grenze mit Grenzkontrollen auf der irischen Insel verhindert werden. Letztlich einigten sich die EU und UK auf eine Lösung. Da auch diese keine Mehrheit im britischen Unterhaus gefunden hat, wurden Neuwahlen angesetzt. Der Sieg des amtierenden Premierministers lässt einen Austritt des Vereinigten Königreichs zum 31.01.2020 erwarten. Ein Austritt ohne Austrittsabkommen ist geringer geworden, aber immer noch nicht auszuschließen. Selbst wenn jedoch ein Abkommen für den Austritt letztlich geschlossen wird, so wird der Brexit ein Echo haben. Denn bisher ist völlig unklar, wie das Verhältnis zwischen der EU und UK nach Ablauf einer Übergangsfrist geregelt wird. Die Debatte um das zukünftige Verhältnis hat gerade erst begonnen und wird noch einige Zeit andauern.

Viele neue Erkenntnisse und auch viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen

Fabian A. Jahn

Dezember 2019

Zoll & Export 2020

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