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Abriss zur Geschichte der Tonnagesteuer

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Um zu erhellen, was es mit der Tonnagesteuer auf sich hat und wo ihre historischen Ursprünge her rühren einige Anmerkungen.

Im Jahre 1957 führte Griechenland als erster Flaggenstaat die pauschalierte Gewinnermittlung, auch Tonnagesteuer genannt, in die Seeschifffahrt für Schiffe unter griechischer Flagge, anstelle einer Einkommenssteuer ein. Mit dem Effekt, dass das Steueraufkommen der griechischen Schiffseigner erheblich reduziert wurde. Eine weitere Besonderheit Griechenlands ist die Festschreibung der Steuerfreiheit bei Investitionen in der Schifffahrt in die Griechische Verfassung. Ein internationales Novum. Das ist zurückzuführen auf den Einfluss des griechischen Reeders Aristoteles Onassis in den 50iger Jahren und diese Regelung ist auch heute noch gültig. 1963 folgte Zypern, was nicht verwunderlich ist, da der Großteil der zypriotischen Flotte durch griechische Eigner betrieben wurde und 1973 führte Malta ebenfalls ein Tonnagesteuersystem nach griechischem Vorbild ein.

In den 90er Jahren zogen vor allem die nord- und mitteleuropäischen Staaten nach, um dem internationalen Wettbewerbsdruck in der Schifffahrtsbranche, hier besonders bei der Reduzierung der Kostenfaktoren für den Schiffsbetrieb (Personalkosten, Wartungs- und Servicekosten, Betriebskosten) zu begegnen. Eine besondere Bedeutung kam sicherlich der Senkung der Personalkosten zu, z.B. sowohl in den Niederlanden, als auch in Norwegen. Beide führten 1996 das Tonnagesteuersystem ein, hatten damit einhergehend einen rigorosen Personalabbau bei den einheimischen Seeleuten, die durch Seeleute aus der 3. Welt ersetzt wurden.

1999, also mit deutlichem zeitlichen Verzug zu anderen europäischen Staaten wurde die Tonnagesteuer in Deutschland eingeführt und die niederländische Tonnagesteuerregelung als Vorbild genommen, wie von zahlreichen anderen Ländern auch.

Im internationalen Vergleich der Subventionen für die Schifffahrt bewegt sich Deutschland im oberen Segment, auch wenn deutsche Schiffseigner da anderer Ansicht sind und uns jeden Tag neu zu suggerieren versuchen, dass sie wirtschaftlich unterlegen und konkurrenzlos sind. Was für Schifffahrtsgesellschaften bedingt sogar zutrifft, aber eben nur für die Schifffahrtsgesellschaften. Deren Eigner/ Besitzer haben sich in den Boomzeiten schon längst saniert, Kapital aus den Unternehmen gezogen und ihre Schäfchen im Trockenen und müssen wirklich nicht die Hamburger Tafel mit ihrer Anwesenheit beehren oder HARTZ IV Anträge auf ihren Schreibtischen bearbeiten. Ihre Unternehmensformen haben sie so aufgebaut, dass sie nur minimal persönlich in Haftung genommen werden können. Wie begehrt deutsche Schifffahrtsförderung ist, lässt sich daran erkennen, dass ausländische Schifffahrtsunternehmen ernsthaft Ansiedlungen ihrer Unternehmen in Deutschland in Betracht zogen, um von diesen Förderrichtlinien zu profitieren. Es kann also nicht so niederschmetternd um die deutsche Schifffahrtsförderung bestellt sein, wie von Vertretern der Schiffseigner behauptet. Besonders die deutsche Tonnagesteuer scheint ein wesentlicher Aspekt solcher Gedankenspiele zu sein.

Und diese ist tatsächlich ein Sahnebonbon im internationalen Tonnagesteuermarkt, weil es explizit für die deutsche Tonnagesteuerregelung keine Bindung an die deutsche Flagge gibt, nur an das internationale deutsche Schiffsregister. In anderen europäischen Ländern gibt es da wesentlich strengere Kriterien, die auch eine Flaggenbindung beinhalten.

Wie aus der vorhergehenden Aufzählung der deutschen Tonnagesteuerkriterien ersichtlich wird, ist die Führung der deutschen Flagge nicht zwingend vorgeschrieben. Lediglich die Registrierung im internationalen deutschen Register (ISR) ist ein Muss und natürlich die Erfüllung der anderen genannten Kriterien. Und die Registrierung ist gegeben, auch wenn Schiffe in der sogenannten Bareboat Charter unter einer ausländischen Flagge in der internationalen Fahrt eingesetzt werden. Es ist also für Schiffseigner möglich jedes Schiff unter einer anderen Flagge zu betreiben, als der deutschen.

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