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Was wird unter Bareboat-Charter verstanden?

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 Charter: kommt aus dem Englischen und kann mit mieten übersetzt werden und bedeutet nichts anderes, als, dass über einen befristeten Zeitraum ein Schiffseigentümer sein Schiff an einen Nutzer vermietet. Es gibt mehrere Charterarten wie z.b. Reisecharter (Voyage Charter) oder Zeitcharterverträge (time charter).

1. Das unbemannte Schiff wird für eine einzelne Reise oder einen definierten Zeitraum dem Charterer überlassen (Zeiträume bis zu 15 Jahren sind möglich).

2. Der Charterer selbst hat für die Bereederung zu sorgen und trägt während des Nutzungszeitraumes die Kosten für Wartung, Reparaturen und Betriebsstoffe, zusätzlich besteht auch die Möglichkeit durch ihn die Besatzung zu stellen.

3. Bareboat Charter erlaubt nach deutschem Flaggenrecht, im § 7 des Flaggenrechtsgesetzes (FlaggRG) festgeschrieben, die befristete Ausflaggung von Schiffen unter ausländische Flagge für maximal 2 Jahre, ohne das deutsche Schiffsregister verlassen zu müssen.

4. Die Befristung kann auf Antrag der Schiffseigner verlängert werden

5. Bareboat Charter wird international üblich in US$ pro Kalendertag vereinbart und berechnet. Kann das Schiff während dieser Zeit z. B. aufgrund eines technischen Defekts nicht genutzt werden, ist dies das Risiko des Charterers.

6. Bareboat Charter ist nur für Schiffe deutscher Eigentümer erlaubt, die im deutschen Internationalen Schiffsregister geführt sind.

Anmerkung: Eine besondere Form der Bareboat-Charter ist die DEMISE Charter, bei der der Charterer dem Schiffseigner die Ausrüstung einschließlich Reparaturen und die Besatzung einschließlich Kapitän zu stellen überträgt (demise). Hierbei ist die Besonderheit, dass bei technischen Ausfällen bzw. Defekten, die eine Nutzung des Schiffes nicht erlauben (sogenanntes off hire), für die Dauer der off hire-Periode keine tägliche Charterrate gezahlt wird (Zahlungsausfall für den Schiffseigner). Dazu sind spezielle Management Agreement Klauseln im Chartervertrag erforderlich.

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