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Grenzen
ОглавлениеNatürliche Grenzen
In den äußeren wie inneren Grenzen des Römischen Reichs spiegelt sich die Landschaft bildende Bedeutung von Gewässern bzw. Flussläufen wider. So trennten Zweigmeere und Meeresarme, ja selbst schmale Meerengen wie bei Gibraltar oder die Propontis, Provinzen voneinander. Die großen Ströme Rhein, Donau und Euphrat bildeten jahrhundertelang entweder in ihrer gesamten Länge oder über weite Strecken ihres Laufs die Außengrenze des Imperium Romanum, auch wenn es die Römer geraten hielten, das gegenüberliegende Ufer militärisch zu überwachen bzw. zu sichern. Selbst unbedeutende Bäche wie der Vinxtbach oder der Rotenbach dienten als Markierung. Sie bezeichneten die Grenze zwischen den Provinzen Germania superior und inferior (Vinxtbach) bzw. zwischen der Germania superior und Raetia (Rotenbach). Da der größte Teil des Imperium Romanum aus Berg- und Gebirgsland bestand, spielten naturgemäß auch Gebirge als natürliche Grenzen und Annäherungshindernisse eine Rolle. Der Atlas mit dem Aurès trennte Numidien und Mauretanien von der Wüste; Hispanien und Gallien waren durch die Pyrenäen voneinander geschieden. Die Alpen bildeten die Grenze zwischen Norditalien und den angrenzenden Provinzen. Das Taurus-Gebirge schied Syrien und Kleinasien. Gebirgszüge umfassten die kleinasiatischen Provinzen ebenso wie die Karpaten die dakischen Provinzen. Wo es geraten schien, schufen die Römer nach und nach künstliche, weithin sichtbare und klar markierte Grenzen wie etwa den Obergermanisch-rätischen Limes oder den Hadrians- und Antoninuswall in Britannien. Sie ermöglichten eine bequeme Kontrolle des Grenzverkehrs und mochten zumindest kleinere Einfälle bzw. Raubzüge in das Reichsgebiet verhindern. Zudem demonstrierten sie Roms technische und architektonische Überlegenheit.
Angemerkt sei, dass der Verlauf der Grenzen des Imperium Romanum über größere Strecken hinweg nicht exakt festzustellen ist. Dies gilt nicht zuletzt im Hinblick auf Schwankungen, denen einzelne Grenzabschnitte etwa durch Vorverlegung, Rücknahme oder Begradigung unterlagen. Auch wurden in menschenleeren Zonen die Grenzen des Reichs von Rom sicherlich niemals exakt definiert. Hinzu kommen die sogenannten unsichtbaren Grenzen zwischen weniger differenzierten benachbarten Ethnien, mit denen man gute Kontakte pflegte, und dem höher entwickelten römischen Staat. Vertraglich mit Rom verbündete, aber rechtlich nicht zum Reich gehörige Stämme oder Stammesverbände dienten vielfach als Puffer zu anderen Völkerschaften. Sie wurden von Personen geführt, die den Römern genehm waren.