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2.6 Ethik und Moralphilosophie
ОглавлениеIn der gegenwärtigen philosophischen Diskussion werden die Begriffe Ethik und Moralphilosophie, wie wir gesehen haben, meist synonym gebraucht. Man sollte allerdings nicht übersehen, dass die beiden in der Geschichte der Philosophie für unterschiedliche Konzepte standen. Von ›Moralphilosophie‹ war dort erst die Rede, seit sich in der Philosophie der Neuzeit der Gedanke entfaltet hatte, dass menschliches Handeln in der Reflexion des Subjekts zu begründen sei. Kant bezeichnete diese Reflexion als Moralphilosophie. Die synonyme Verwendung der Begriffe ›Moralphilosophie‹ und ›Ethik‹ verdeckt mitunter den perspektivischen Unterschied zwischen der älteren Auffassung, für die Ethik eine gemeinschaftliche Sphäre sittlichen Handelns bezeichnet, und der modernen Auffassung, [55]entsprechend der es subjektive Moralität mit den Ansprüchen des Gemeinwesens zu vermitteln gilt.
Es gibt freilich auch Versuche, Ethik und Moralphilosophie terminologisch wieder voneinander abzukoppeln. Jürgen Habermas beispielsweise, der sich dabei an die analytische Philosophie des angelsächsischen Sprachraums anlehnt, meint, es solle nur dann von Ethik gesprochen werden, wenn es um Reflexionen geht, die sich auf existentielle Fragen des guten Lebens beziehen und darauf, »welches Leben man führen möchte« bzw. »welche Person man ist und zugleich sein möchte« (Habermas 1992, 103). Moralphilosophie soll dagegen nur jenes Nachdenken heißen, das es mit Fragen zu tun hat, die notwendigerweise auf den moral point of view zielen. Der moral point of view ist der Standpunkt, den man einnimmt, wenn man beurteilt, ob eine Handlung moralisch gerechtfertigt ist oder nicht – und d. h. in diesem Fall: ob ihre Rechtfertigung einen begründeten Anspruch auf allgemeine Geltung erheben kann. Dieser Gesichtspunkt wird in Konflikten wichtig, in denen die Frage zur Debatte steht, ob eine Handlungsweise mit Gründen gerechtfertigt werden kann. Hinter Handlungen stehen Grundsätze, und die lassen sich auf moralische Normen beziehen. Wenn es zu Konflikten über Handlungen kommt, dann sind Rechtfertigungen erforderlich. In moralischen Diskursen stellt man sich im Grunde immer die Frage, »ob alle wollen können, daß in meiner Lage jedermann nach derselben Maxime verfährt« (Habermas 1992, 105).
Nur diesen Bereich der Reflexion bezeichnet Habermas also als Moralphilosophie. Das kann man machen; die philosophiehistorische Zäsur, die mit Kant gesetzt wurde, spricht dafür. Aber man muss sich nicht an Habermas’ [56]Unterscheidung halten. Denn sie hatte vor allem die Funktion, ein Missverständnis aus der Welt zu schaffen, das Habermas selbst verursacht hatte, als er sein moralphilosophisches Projekt, zusammen mit seinem Frankfurter Kollegen Karl-Otto Apel (dem eigentlichen Erfinder), »Diskursethik« nannte. Die Diskursethik wurde häufig gescholten, weil sie es ausdrücklich ablehnt, Fragen des guten Lebens und Fragen sittlicher Werte zu behandeln. Sie sieht sich nur für Fragen zuständig, die es mit streng allgemeingültigen Letztbegründungen rationaler moralischer Normen zu tun haben. Eine Handlungsnorm soll nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie in einer virtuellen Modelldiskussion Zustimmung finden kann. Alle, die möglicherweise von den Folgen und Nebenfolgen einer Handlung betroffen sein können, die man durch Berufung auf die strittige Norm legitimieren kann, müssten Zugang zur Diskussion haben. Sie müsste so beschaffen sein, dass alle Beteiligten gleiche Kommunikationschancen haben und sich der »zwanglose Zwang des besseren Arguments« durchsetzen kann, ohne dass Machtinteressen oder Privilegien hinterrücks beeinflussen, was als moralisch legitim gilt und was nicht.
Apel und Habermas setzten kantianisch-transzendental an: Sie wollten die Bedingungen der Möglichkeit von Moralität erkunden und begründen. Von Kant grenzten sie sich dabei insofern ab, als sie in seiner Ethik »das Fehlen der Berücksichtigung der Sprache als Medium der Vernunft« (Lutz-Bachmann 2013, 110) bemängelten. Apel und Habermas nahmen vielmehr – mit John L. Austin und John R. Searle – an, dass Menschen, wann immer sie argumentieren – sei es in der Kommunikation oder im ›einsamen‹ begrifflichen Denken – »vier universale […] [57]Geltungsansprüche der Rede« in Anspruch nehmen würden, nämlich: »Sinn, Wahrheit, Wahrhaftigkeit und moralisch zu rechtfertigende Richtigkeit der Kommunikationsakte« (Apel 1986, 8 f.). Diese Geltungsansprüche werden als Bedingungen der Möglichkeit dafür angesehen, dass überhaupt Kommunikation stattfinden kann. Zugleich soll ihnen ein normativer Charakter innewohnen. Da Argumentation Sprache voraussetzt, findet sich, so der Ansatz, in der Sprache die moralphilosophische Idee der Universalität und der verbindlichen Gültigkeit von Normen verankert. Andernfalls könnten Menschen sich gar nicht miteinander verständigen. Deshalb sei moralphilosophisch davon auszugehen, dass die »normative Grundlegung« von »Regeln und Handlungsmaximen« bereits »in der kommunikativen Struktur unserer Alltagspraxis angelegt« ist (Lutz-Bachmann 2013, 110).
Die »Universalien des Sprachgebrauchs« (Apel 1986, 7) stellen demnach normative Allgemeinheit und Verbindlichkeit bereit; nun gehe es darum, ihre Realisierung in der Praxis einzufordern. Habermas meinte, es sei überflüssig, in der Moralphilosophie ein ethisches Prinzip einzuführen, denn die Sprache selbst enthalte es ja bereits. Dieses ethische Prinzip bildet in seinen Augen die Zielvorstellung der Verständigung zwischen Sprechenden. Die »Annahme […], daß die Fundamentalnormen des Handelns in der Form der Intersubjektivität möglicher umgangssprachlicher Verständigung begründet sind«, gab ihm Anlass zur »Hoffnung […] auf eine Ethik der Rede« (Habermas 1972, 92). Für ihn erwies sich »die Struktur möglicher Rede, […] die Form der Intersubjektivität möglicher Verständigung als einziges Prinzip der Sittlichkeit« (Habermas 1970, 116).
Während die Diskursethik in Apels Version praktische [58]Normen begründen soll, geht es bei Habermas lediglich um eine Meta-Norm, die den Maßstab für die rationale Prüfung fraglicher Geltungsansprüche von problematisierten Handlungsnormen in praktischen Diskursen abgeben kann. Diese Meta-Norm ist die intersubjektive Verständigung. Legte Habermas zu Beginn noch großen Wert darauf, dass die »Ethik der Rede« die Perspektive einer vorweggenommenen idealen Lebensform impliziere, so verschob sich sein Interesse schon bald auf die konstitutive Funktion moralischer Normen für soziale Gemeinschaften. Zunächst war »Verständigung« noch ein radikal ansetzendes Konzept zur Kritik der konkurrenzgesellschaftlichen Überformung kommunikativ-verständigungsorientierten Handelns durch strategisch-zweckrationales Handeln. In seiner späteren Ausarbeitung der Diskursethik bilden ›praktische Diskurse‹ das Medium, in dem sich individuelle Interessen und die Vergesellschaftungsansprüche des Kollektivs zwanglos aufeinander beziehen lassen würden, weil die Teilnehmer*innen erfahren, dass sie ihren jeweiligen Anspruch auf Selbstbestimmung nur dann zur Geltung bringen können, wenn sie von Voraussetzungen ausgehen, die allen Teilnehmern gemeinsam sind.
Doch freie Selbstbestimmung im Diskurs ist begrenzt, denn wenn gesprochen wird, muss die Einordnung der Einzelnen in das Kollektiv der Sprechenden immer schon stattgefunden haben. In der Sprache gehen die universalistische Perspektive herrschaftsfreier Verständigung und die unterordnende Gewalt dessen, was sich als gesellschaftlich Allgemeines durchsetzt, ineinander über.
Habermas hat gesehen, dass moralische Rationalität allein durch den Nachweis, dass sie ihr Fundament in der [59]Sprache hat und unverzichtbar für Verständigung und Kooperation ist, nicht wirkmächtig wird. Dazu bedarf es historisch-gesellschaftlicher Bewegung. Er hebt hervor, dass moderne westliche Zivilisationen durch Manifestation von Normativität in politischen und gesellschaftlichen Institutionen gekennzeichnet sind. Ohne Verinnerlichung der Gewissensinstanz, ohne Etablierung einer an Menschen- und Grundrechten orientierten Rechtssphäre und ohne demokratische Öffentlichkeit wäre aller moralisch-universalistischen Prinzipienreflexion die Basis entzogen. Denn: »jede universalistische Moral ist auf entgegenkommende Lebensformen angewiesen« (Habermas 1986, 28).
Als kantianische Moralphilosophie enthält sich die Diskursethik der Stellungnahme zu inhaltlichen Fragen eines guten Lebens. Sie geht vom moralisch Gesollten aus. Sie postuliert, dass das moralisch Gerechtfertigte von allen vernünftigen Wesen gewollt werden muss. Und sie besteht darauf, dass diese Grundannahmen allgemein gelten. Daher ist den Diskursethikern vorgehalten worden, dass sie Fragen ausgrenzen, die für eine zeitgemäße Ethik von großer Bedeutung sind. Es gehe doch nicht nur um rational ausweisbare Standards dessen, was als das normativ Richtige bezeichnet wird, sondern auch darum, wie Menschen leben wollen oder sollen und was das Gute vom Bösen unterscheidet. Der gleiche Vorwurf war seinerzeit Kant gemacht worden: Die Ethik werde formalisiert und alles Inhaltliche, das eine philosophische Ethik für Einzelne, aber auch für Gruppen und Gemeinschaften relevant macht, ausgeblendet.
Auf Kant werden wir noch ausführlich zurückkommen (siehe Kap. 5.1 und 6.1–2). Habermas wollte mit der [60]Ausblendung der Fragen nach dem Guten, den Werten und den Tugenden verdeutlichen, dass die Diskursethik nicht den vermessenen Anspruch erhebt, den Menschen sagen zu können, was sie tun sollen. Man solle lediglich formale Rahmenbedingungen klären, unter denen Menschen das selbst herausfinden können. Um die Not des Ausblendens als eine Tugend kluger Selbstbeschränkung kenntlich zu machen, verwies er darauf, dass die Diskursethik in Wirklichkeit eine Moralphilosophie des Diskurses sei; genauer gesagt, der diskursiven Klärung von Handlungsnormen und Gerechtigkeitsfragen.
Doch ist diese Distinktion überzeugend? Waren – oder sind – Ethiken und Moralphilosophien nicht immer (auch) genau dafür zuständig? Indem man sagt, Moralphilosophie würde nur dort stattfinden, wo ausschließlich streng formal über Gerechtigkeit nachgedacht wird, während man es nur dort mit Ethik zu tun habe, wo ausschließlich über Werte, Güter und existentielle Fragen der Person nachgedacht wird, zieht man eine willkürliche Trennungslinie. Wir nehmen also zur Kenntnis, dass Habermas auf diese Unterscheidung Wert legt (übrigens anders als Apel, der die Diskursethik als inhaltlich-materiale Ethik der globalen Verantwortung verstanden wissen wollte). Doch wir stellen auch fest, dass er damit noch einmal bekräftigt, dass seine Diskursethik einen Bereich außen vor lässt, der mit der Frage der Begründung von Normen nicht nur aufs engste zusammengehört, sondern zuinnerst mit diesem Bereich vermittelt ist. Und deshalb ist es mit hohen Kosten verbunden, wenn dieser Bereich aus methodologischen Gründen hinausdefiniert wird.