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ZUR GRUNDAUFFASSUNG DER ÖKONOMIE

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Die Vermischung von Bewirtschaften und Ökonomie beginnt schon auf der grundsätzlichen Ebene. Ökonomie wird in den gängigen Lehrbüchern definiert als »Wissenschaft vom Einsatz knapper Ressourcen zur Produktion wertvoller Wirtschaftsgüter«, nachzulesen etwa bei Paul Samuelson und William Nordhaus und zurückzuverfolgen sogar bis in die 1930er-Jahre, als Lionel Robbins diese Definition aufgestellt hat. Die Entscheidung darüber, welche Güter wertvoll sind und wie der Einsatz von Ressourcen organisiert ist, treffen nach dieser Diktion »Wirtschaftsakteure«.

Bei dieser Grundannahme – Ökonomie als Wissenschaft von Entscheidungen zwischen Zwecken und knappen Mitteln seitens der Wirtschaftsakteure – werden die Folgen solchen Entscheidens von Anfang an aus der Ökonomie ausgeklammert. Sie werden als »externe Effekte« – als unkompensierte Auswirkungen dieser ökonomischen Entscheidungen – behandelt. Für sie zahlt niemand oder leistet einen Ausgleich, obwohl die Entscheider*innen doch gleichzeitig die Verursacher*innen sind. In den meisten Fällen, in denen die Auswirkungen nicht ausgeblendet werden, werden sie einzig wieder zu Verwertungszwecken in die Ökonomie integriert, nachzuvollziehen etwa an den Emissionsmärkten. Diese, schon im wörtlichen Sinne verantwortungslose, Grunddefinition der Ökonomie ist mit den immer bedrohlicheren Umweltschäden nicht mehr durchhaltbar. Wer darauf hinweist, oder gar die Forderung nach der Begrenzung von Wirtschaftswachstum erhebt, erlebt geradezu erpresserische Abwiegelungen, die nur möglich sind, weil zwischen Bewirtschaftung und Ökonomie nicht unterschieden wird: Es werden Drohszenarien zu deflationären Entwicklungen entworfen, Krisen und Arbeitslosigkeit prognostiziert, Kollapsdystopien ausgemalt und too-big-to-fail-Ansprüche gestellt. Aber Wirtschaftswachstum ist nicht gleichzusetzen mit ökonomischem Wachstum. Auch dies wird an der Corona-Pandemie wie durch ein Brennglas deutlich, wenn auf einmal in Erwägung gezogen wird, dass es Wirtschaftsbereiche geben kann, welche der Konkurrenzökonomie entzogen werden. Dies zeigt: Ob und welche wirtschaftlichen und hier insbesondere physischen Ressourcen der derzeit praktizierten ökonomischen Verwertungspraxis unterliegen, ist letztlich eine Frage politischer Entscheidungen und keine unausweichliche Gegebenheit ökonomischer Zwangsgesetze.

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