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4. Fazit

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Wenn es stimmt, dass die Demokratie von Weimar „weniger an ihrer Verfassung als am fehlenden republikanischen Engagement der Bürger und der Inhaber öffentlicher Ämter gescheitert [ist]“ (Battis/Gusy 2018: 6) – und dafür spricht vieles –, dann ergibt sich daraus ein doppelter Auftrag für die politische Bildung. Zum einen muss die politische Bildung in der Schule und außerhalb derselben die Bürger im Sinne einer Bildung für die freiheitliche Demokratie adressieren, zum anderen muss sie für die politischen Eliten ein konstruktiv-kritisches Widerlager parteinehmend für die Werteordnung des Grundgesetzes sein. Dies mit Verweis auf die rechtliche gebotene parteipolitische Neutralität von Lehrkräften oder auf das Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsens‘ zurückzuweisen, verfehlt sowohl die beiden angesprochenen Normen als auch den dezidierten Auftrag der politischen Bildung für Demokratie, abzulesen z.B. an den Schulgesetzen der Länder. Es wird von politischen Bildnern eben keine absolute Neutralität im Sinne eines Wertrelativismus verlangt, der sich selbst ad absurdum führt. Aus der Geschichte der Weimarer Verfassung kann man lernen, was es bedeutet, wenn eine Ordnung aus falsch verstandener Liberalität sich aushöhlen und durchbrechen lässt: Eine weltanschauliche Neutralität, die ihre eigene Existenzgrundlage negiert, ist immer auch eine Parteinahme für Extremismus.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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