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Rechenschaftspflicht und Gesetzgebung

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Ein grundlegender Baustein für die Schaffung einer globalen Kultur des Friedens ist der Beitrag des Rechtsstaatsprinzips und dessen Schutzvorkehrungen. Als sich die Welt im Jahr 1945 von einem verheerenden Krieg zu erholen begann, entwarfen die Nürnberger Prozesse ein wichtiges neues Rahmenkonzept, das Verbrechen gegen die Menschlichkeit genau bestimmte: Es waren dies offenkundige Verstöße gegen elementare Menschenrechte durch völkermordende, ethnozentrische und totalitäre Regime. Im Jahr 1948 schlugen die frisch gegründeten Vereinten Nationen eine umfassende Vision für die Etablierung und den Schutz jedes Menschen auf dem Planeten Erde vor, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, eine maßgebliche rechtliche Vereinbarung, die alle Regierungen der Welt unterzeichnen sollten. Viele glaubten und glauben auch heute noch, dass die Menschenrechtserklärung die Forderung nach einer neuen globalen Geschichte der Menschheit einläutete.

Tatsächlich wurde die Vereinbarung in dieser Form niemals verabschiedet, sondern spaltete sich aufgrund von ideologischen Differenzen in zwei Versionen auf. Die eine, der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, wurde von den westlichen Regierungen unterzeichnet, wohingegen die andere – der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte – von der Sowjetunion, anderen sozialistischen Staaten und den Regierungen des globalen Südens unterzeichnet wurde. Diese Differenzen verhinderten, dass die meisten Regierungen die Visionen, die in beiden Vereinbarungen enthalten waren, erfüllten.1

Trotz dieses bedauernswerten Bruchs erlebten die letzten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts – mit ihren Gesetzgebungen, internationalen Abkommen und einem neuen Grad von Konsens bezüglich der Rechte von Flüchtlingen, Minderheiten, Frauen und Kindern – einen tief greifenden Beitrag zu einer globalen Kultur des Friedens. Ebenso waren Bürger- und politische Rechte – die einen organisierten und offen ausgetragenen politischen Dissens ermöglichen –, Arbeitnehmerrechte, humanes Verhalten in Krisengebieten, Freiheit von Folter sowie Pressefreiheit Teil dieser Entwicklung internationalen Rechts. Dabei können wir einen evolutionären Trend zu immer mehr Inklusivität erkennen, der inzwischen auch Unterstützung im Bereich der sexuellen Orientierung, Gesundheit und Umweltschutz mit einschließt.

Wir sehen aber auch, dass Gesetze als Beschleuniger evolutionären Fortschritts und kultureller Transformation an ihre eigenen Grenzen stoßen. Bei den Nürnberger Prozessen etwa hatten wir es mit dem Problem einer selektiven Anwendung der Gesetzgebung zu tun – eine für die Siegermächte und eine andere für die Besiegten. (Gehören die Bombenangriffe der Alliierten auf Dresden, Hiroshima und Nagasaki nicht ebenfalls in die Kategorie »Kriegsverbrechen«?) Es lassen sich viele weitere Beispiele von Regierungen finden, die Menschenrechts- und Friedensabkommen selektiv anwenden, die sie zwar ratifiziert haben, zu deren Vollzug sie sich aber nicht vollständig verpflichten. Als Reaktion darauf machen Menschenrechtsbewegungen auf der ganzen Welt weiterhin mobil und drängen auf Rechenschaftspflicht und Transparenz bei entsprechenden Rechtsverletzungen.

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